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Vertragsrecht _

Ihnen stellt sich eine vertragsrechtliche Konstellation, welche einer kurzen Klärung bedarf? Sprechen Sie sofort mit einem Anwalt!

Es ist nicht so dringend und Sie formulieren und schreiben lieber in Ruhe am Rechner? Auch kein Problem.

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Jeder schliesst fast täglich Verträge

Auch hier: Wissenswertes zum Vertragsrecht nach Überarbeitung wieder in unserer Seite.

Ein Grossteil des rechtlichen Ärgers den jeder so hat beginnt mit dem Abschluss von Verträgen, bzw., mit dem Nichtabschluss von schriftlichen Verträgen, was dann immer bedeutet, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Tragen kommen. Ob dies nun ein Mietvertrag ist, ein Kaufvertrag, ein Leihvertrag, Leasingvertrag, Dienstleistungsvertrag oder was auch immer ist, der Teufel steckt meist im Detail, in unklar formulierten Vertragsbestandteilen, im schwammig formulierten Sätzen, die oft eine geplante arglistige Täuschung verschleiern sollen und und und.

Dann tauchen Fragen auf wie: Kann ich einen Kaufvertrag kündigen und wenn ja, wie kann ich kündigen? Kann ich den Rücktritt vom einem Vertrag verkünden? Was ist die Folge, wenn ich einen Kaufvertrag z. B. im Internet nicht einhalte? Gibt es von dem Grundsatz "Verträge sind einzuhalten" Ausnahmen und wenn ja, was sind die Ausnahmen?

Immer wieder ein ärgerliches Problem mit Folgen: Wie und wann Verträge richtig kündigen? So manches dazu ist in den AGB vieler Firmen geregelt, nur; was das drinsteht ist auch manchmal für Juristen so leicht nicht zu entschlüsseln und oft auch rechtlich nicht haltbar.

Wesentliche Vertragsbestandteile lassen sich in den AGB z. B. nicht verstecken. Ebenso muss niemand mit überraschenden Klauseln in den AGBen rechnen.

Nur; sollte man das möglichst vor Unterzeichnung eines Vertrages wissen, weil das möglicherweise viel Ärger ersparen kann.

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