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Wettbewerbsrecht + Abmahnwellen

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Abmahnwelle > Abmahnung > Unterlassungserklärung + Missbrauch

Ein aktuell heisses Thema: Abmahnungen, Unterlassungserklärungen die sich auf das Wettbewerbsrecht berufen.

Die Abmahnerei, welche mittlerweile völlig losgelöst von der ursprünglichen Intention, nämlich den Markt fair zu regulieren, in grossen Teilen zu einer "Industrie" mutiert ist, der es nur noch ums Geldverdienen geht und die wohl für die Mehrheit der verschickten Abmahnschreiben verantwortlich zeichnet.

Hinzu kommt eine immer mehr um sich greifende Menthalität grosser Konzerne das Wettbewerbsrecht als reines Marketinginstrument einzusetzen, welches Mitbewerber möglichst klein oder im Idealfall aus dem Markt drängen soll.

Mit dem Internet kam der "fliegende Gerichtsstand" zur Blüte, der sog. "Gerichtstourismus" weil, wer eine Website betreibt damit automatisch mit jedem in derselben Branche im Wettbewerb stehen soll, egal was und wo er wem anbietet. Pauschal ist das natürlich völliger Unsinn.

Anwälte (oder sollte in diesem Fall nicht besser formuliert werden: Ganoven mit der Befähigung zum Richteramt?) tun sich mit sich angeblich im Wettbewerb behindert Fühlenden zusammen und teilen sich die Beute (Abmahngebühren, eventuelle Vertragsstrafen etc) mit diesen. Was natürlich selbstverständlich rechtswidrig ist.

Dubiose Anmahnvereine, welche auch nur behaupten das "Wohl des Verbrauchers" im Auge zu haben, haben den Abmahnmarkt für sich entdeckt. Völlig ungeklärt ist bei vielen jedoch inwieweit wer in diesen "Geschäftszweig" überhaupt berechtigt ist, als Abmahner auftreten zu können.

Die Politik ist gefordert, aber; es passiert nichts. obwohl schon lange etwas hätte passiert sein müssen.

Von der CDU (!) kam nun im Juni 2018 der Vorschlag auf die Schnelle "etwas" gegen den "Abmahnwahn" zu tun und egal wie es ausgesehen hätte, es wäre allemal besser, als der jetzige Zustand.

Deren Koalitionspartner, die SPD, hätte jetzt die Gelegenheit gehabt einfach mal mitzuziehen und so einer Vielzahl "kleiner Leute", die auch Ihre Wähler in spe sein könnten, etwas Gutes zu tun.

Und was machen die "Sozialisten"?

Sie verweigern sich!

Sie verweigern sich mit dem mehr als schwachen Argument, dass "man" da was tun wird und dass "man" es dann richtig machen will.

Also richtiger als richtig?

Mit der Ankündigung der CDU kurzfristig etwas gegen die kostenverursachende Abmahnerei tun zu wollen keimte in vielen "Verzweifelten" Hoffnung auf.

Eine Hoffnung, die schnell und möglicherweise mehr als voreilig von den Sozialisten wieder zunichte gemacht wurde.

"Richtig machen" heisst, es wird wahrscheinlich viel Zeit vergehen, bis "man" weiss, wie "richtig" aussehen soll.

Und ob den Worten je Taten folgen darf ebenso angezweifelt werden.

Im Moment bleibt die Hoffnung, dass die Gerichte, wie so oft, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und ihrer richterlichen Unabhängigkeit dort regulierend dämpfen, wo der Gesetzgeber es immer wieder hinausgeschoben hat für klare Normen zu sorgen.

So haben Gerichte damit begonnen in verschiedenen Bereichen den "fliegenden Gerichtsstand" zu kassieren, in anderen Fällen wurden die von den Abmahnanwälten (oft völlig willkürlich) angesetzten Streitwerte so drastisch reduziert, dass denen die "Motivation" abhanden kam weiter im Internet nach Wettbewerbsverstössen und dann nach "Mittätern", welche als Mandanten auftraten, zu suchen.

Die Angst vor Abmahnungen aufgrund der DSGVO dürfte im Moment relativ unbegründet sein, weil selbst Juristen mit der Auslegung so ihre Probleme haben.

So ist z. B. nicht mal wirklich klar, ob z. B. jemand, der keine Daten erhebt und speichert überhaupt sowas wie eine Datenschutzerklärung braucht.

Gefährlicher könnte es werden, wenn erste Entscheidungen zur DSGVO in der Welt sind. Richtig gefährlich könnte es werden, wenn Entscheidungen untergeordneter Instanzen (AG > LG > OLG) vom BGH abschliessend beurteilt sind. Aber bis dahin wird noch viel Zeit vergehen.

Aber ein etwas wenig beachteter Aspekt soll hier nicht unerwähnt bleiben: "Geschäftsmässige" Abmahnanwälte, auch diverse Abmahnvereine, suchen Opfer und keine Gegner.

Ihnen geht es um "schnelles Geld" und weniger um die Rechtsfindung, die halt automatisch in Gang kommt, wenn ein Abgemahnter sich als Gegner entpuppt. 

Einfaches Beispiel: Anwälte. Viele Webseiten von Anwälten selbst enthalten gravierende, abmahnfähige Fehler.

Aber, wer will schon jemanden abmahnen, bei dem schon fast vorausgesetzt werden kann, dass er sich wehren wird? Der sich, auch wenn er sich bis zum Zeitpunkt der Abmahnung, nie mit Wettbewerbrecht, Abmahnung, Unterlassungserklärung beschäftigt hat, innerhalb kurzer Zeit selbst rechtlich "schlau" machen kann und auch noch den Vorteil hat, dass er sich anwaltlich selbst vertreten kann?

Wer will schon jemanden abmahnen, bei dem zu erwarten ist, dass er die Kenntnisse hat, zunächst mal als Erstes beim abmahnenden Anwalt und seinem "Mandanten" nachzusehen, wie die es mit der rechtlichen Korrektheit halten?

Nur seltenst sind Abmahnungen zu 100% "wasserdicht", Fehler passieren auch den erfahrensten Abmahnanwälten. Abmahnungen sind also auch für die Abmahner gefährlich, wenn beim Abgemahnten das entsprechende Wissen oder der Wille erkennbar ist, sich wehren zu wollen.

Es sollte also vermieden werden sich selbst so zu präsentieren, dass man wie ein Opfer für Abmahner erscheinen könnte. Das ist schon durch relativ einfache Massnahmen in z. B. einer Website machbar.

Noch mal zur Verinnerlichung: Professionelle Abmahner, denen es nur ums Geldverdienen geht, bevorzugen "Opfer".

Das sollte jeder im Hinterkopf haben, dem eine Abmahnung in den Briefkasten flattert.

Auf eine Abmahung muss reagiert werden, ganz klar. Aber bevor ein Abgemahnter überhaupt eine Reaktion zeigt, sollte er jemanden konsultieren, der den Anspruch und die Anspruchsberechtigung prüft. So ist z. B. weitgehend unbekannt, dass ein angeblicher Wettbewerbsverstoss genauestens benannt sein muss. Ebenso wenig bekannt, dass ein Abmahner einem Abgemahnten nicht vorschreiben kann wie er abzustellen hat.

Viele Abmahnschreiben sind schlicht fehlerhaft und können für einen Abmahner selbst zur teuren Falle werden.

Viele tatsächliche Fehler sind wettbewerbsrechtlich irrelevant, weil sie sich im Wettbewerb für die Konkurrenz nicht negativ auswirken.

Zurück zum Thema dieses Aufsatzes:

Mit dem Internet kam die "Abmahnindustrie"

All diese "Tricksereien" der Abmahner und auch die möglichen "Gegentricksereien" der Abgemahnten müssten nicht sein, wenn der Gesetzgeber hier endlich mal in die Gänge käme und die Normen des "Gewerblichen Rechtsschutzes" der Jetztzeit anpassen würde.

Die Sozialisten haben hier eine "historische" Chance verpasst zumindest einmal damit anzufangen.

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Ein Artikel in der Süddeutschen beschreibt die Situation sehr treffend: HIER nachzulesen.

Allerdings enthält der Artikel eine "Unaufmerksamkeit, die beim Leser zu Irritierungen führen könnte: 

"Für jeden weiteren Fehler in seinem Onlineshop muss er 5000 Euro zahlen. Schon bald fanden die Anwälte zwei kleine Verstösse, und Kalpaslan musste zahlen. 

Die Information ist insofern etwas verwirrend, alsdass der Eindruck entstehen könnte, dass, wer einmal ein Unterlassungsverlangen mit vereinbarter Vertragsstrafe unterschrieben hat, nun bei jedem sonstigen Verstoss diese Vertragsstrafe zahlen müsste.

Richtig ist: Wird der "Fehler", der abgemahnt wurde, wiederholt, wird die Vertragsstrafe fällig. Findet sich in ein anderes "vermutetes Fehlverhalten", welches mit dem in der Unterlassungserklärung bezeichneten nichts zu tun hat, wird die Vertragsstrafe nicht fällig. 

In diesem Fall müsste noch einmal neu abgemahnt werden und ein neues Unterlassungsverlangen formuliert werden.

Dies versuchen viele Abmahner zu umgehen, indem Sie Unterlassungserklärungen bewusst so "schwammig" (oder trickreich) formulieren, dass sich aus der Formulierung ergeben könnte, dass das Unterlassen sich auf alle in Zukunft denkbaren Fehler beziehen soll. Eine solch "trickreich" formulierte Unterlassungserklärung ist ein deutlicher Hinweis darauf, worum es diesen "Organen des Rechts" tatsächlich geht. Unterlassungserklärungen sollten also stets vor Unterzeichnung von einem kundigen Juristen gegengelesen werden, denn nach Rechtsauffassung vieler Juristen kollidiert ein solches Pauschalunterlassungsverlangen (oder Fastpauschalverlangen) mit den "Guten Sitten" und geht auch gegen Treu und Glauben derjenigen, die daran glauben, dass sie von Juristen und juristisch (auch scheinbar) Befugten nicht über den Tisch gezogen werden.

Eine "überzogene" Unterlassungserklärung kann also durchaus auch eine Gegenabmahnung für den Abmahner auslösen

Auch interessant in diesem Zusammenhang, wenn jemand wegen demselben Fehler ziemlich zeitgleich vom mehreren Mitbewerbern abgemahnt wird und sich dem ersten unterwirft, kann er sich gegenüber den Nachfolgenden darauf berufen, dass er sich wegen des exakt desselben Bemängelten bereits unterworfen hat und deshalb die Unterzeichnung einer zweiten, dritten oder vierten Unterlassungserklärung hinfällig geworden ist.

Der Erstabmahner kann denn auch jeder x-beliebige "Konkurrent" aus der Nachbarschaft sein. ^^

Diese Argumentation ist zwar unter Juristen etwas umstritten, wird aber von den Gerichten, weil logisch, durchaus berücksichtigt.

Das Problem bei der Geschichte: Wettbewerbsrecht ist Zivilrecht und in einem zivilrechtlichen Verfahren sind die Beteiligten die Herren des Verfahrens; was sie nicht vorbringen, muss auch nicht beachtet werden. Was ein Anwalt nicht weiss und deswegen nicht vorbringen kann, kann am Ende seinem Mandanten zum Nachteil gereichen.

Oft willkürlich utopisch hoch angesetzte Streitwerte von Abmahnanwälten, die jedes Gericht kassieren und reduzieren würde, lassen Betroffenen das Herz in die Hose rutschen, hinzu kommt manchmal eine furchteinflössende "Hackbeilansprache" und so hat schon so mancher sich völlig an den Haaren herbeigezogenen und rechtlich nicht haltbaren Anspruchsbegehren entnervt unterworfen, gezahlt, ohne je etwas falsch gemacht zu haben.

Im Wettbewerbsrecht ist es wie in vielen anderen rechtlichen 'Bereichen auch: Viele wissen wenig bis nichts, einige haben ein Grundwissen, ganz wenige wissen viel und lediglich eine handvoll weiss fast alles.

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Nachtrag:

Aktuelles Beispiel, wie das geltende deutsche Wettbewerbsrecht sich auch als Standortnachteil erweisen kann, ist die Geschichte um das symphatische deutsche Internetportal DaWanda, welches dieselben Probleme hatte, wie viele, viele Startups weltweit: Rote Zahlen, aber mit einem Trend in Richtung Schwarz. Also nicht wirklich ein Grund dicht zu machen.

DaWanda ist (war) eine Plattform für Menschen die in Handarbeit Erstelltes zum Kauf anboten. Einzelpersonen mit einem kleinen Shop, kleine Firmen mit einem überschaubaren Angebot. Ideale Opfer also auch für "Abmahngeier".

DaWanda ist jetzt pleite, muss in die Insolvenz, Anbieter und Käufer wird jetzt wohl ein us-amerikanisches Portal übernehmen.

Insidern zufolge soll der Trend in Richtung schwarze Zahlen auch gestoppt worden sein, weil sich auf dem Portal zunehmend Figuren tummelten, die nichts kaufen wollten, die nach "wettbewerblichen" Fehlern bei den Verkäufern dort suchten und naturgemäss auf fanden. Viele dort anbietende Einzelpersonen, kleine Handwerksfirmen sollen aus Angst vor Abmahnungen ihre Shops aufgegeben und so den Aufwärtstrend mit gestoppt haben.

Vom Abmahnwahn könnten auch Sie betroffen sein, wenn Sie morgen auf eBay ihre alte Nähmachine verkaufen wollen. 

Die Fantasie der "Abmahngeier" ist scheinbar grenzenlos.

Das deutsche Wettbewerbsrecht ist so einmalig auf der Welt: Für die Zeit vor Internet: Gut gedacht. Für die Jetztzeit: Nicht tauglich.

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Wer sich für mehr interessiert:

www.deutsche-startups.de/2018/06/29/dawanda-ende/

www.handelsblatt.com/unternehmen/dawanda/

Geschäftsmodell: Abmahnungen

Abmahnmissbrauch-eindaemmen

www.sueddeutsche.de/digital/abmahnungen-onlineshops



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