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Rechtsanwalt Vertragsrecht

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Auch hier: Wissenswertes zum Vertragsrecht nach Überarbeitung unserer Seite.
Ein Grossteil des rechtlichen Ärgers den jeder so hat beginnt mit dem Abschluss von Verträgen, bzw., mit dem Nichtabschluss von schriftlichen Verträgen, was dann immer bedeutet, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Tragen kommen. Ob dies nun ein Mietvertrag ist, ein Kaufvertrag, ein Leihvertrag, Leasingvertrag, Dienstleistungsvertrag oder was auch immer ist, der Teufel steckt meist im Detail, in unklar formulierten Vertragsbestandteilen, im schwammig formulierten Sätzen, die oft eine geplante arglistige Täuschung verschleiern sollen und und und.
Dann tauchen Fragen auf wie: Kann ich einen Kaufvertrag kündigen und wenn ja, wie kann ich kündigen? Kann ich den Rücktritt vom einem Vertrag verkünden? Was ist die Folge, wenn ich einen Kaufvertrag z. B. im Internet nicht einhalte? Gibt es von dem Grundsatz "Verträge sind einzuhalten" Ausnahmen und wenn ja, was sind die Ausnahmen?

                                                                                                                                                   

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