Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung beim Arbeitgeber
Moderator: Gloria
Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung beim Arbeitgeber
Was gibt es denn eigentlich für den Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung gegen einen Arbeitnehmer zu beachten? Muß ein Arbeitgeber der Pfändung folgen? Und wenn Ja, was muß der Arbeitgeber an den Gläubiger abführen?
Ist auch mein Wissenstand dazu. Aber auch bei Lohnpfändungen gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst.indi hat geschrieben:Soviel ich weiß, muß der Arbeitgeber als Drittschuldner dann den Lohn abführen. Er kann aber den Mindestbehalt, der dem Arbeitnehmer zum Leben verbleiben muß, einbehalten und auszahlen. Ohne Gewähr das Ganze.
Das Ganze ist schon etwas kompliziert, weil zwischen dem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss unterschieden werden muss.
Pfändungsbeschluss heisst lediglich, dass gepfändet ist, nicht, dass überwiesen werden muss. Mit dem Pfändungsbeschluss hat das Vollstreckungsgericht praktisch die Hand auf dem Lohn. Er darf nicht mehr ausgezahlt werden. Der Gläubiger wird Inhaber der Forderung, der Gehaltsforderung.
Pfändungsbeschluss heisst lediglich, dass gepfändet ist, nicht, dass überwiesen werden muss. Mit dem Pfändungsbeschluss hat das Vollstreckungsgericht praktisch die Hand auf dem Lohn. Er darf nicht mehr ausgezahlt werden. Der Gläubiger wird Inhaber der Forderung, der Gehaltsforderung.
Re: Zwangsvollstreckung, Lohnpfändung beim Arbeitgeber
Rotakidnisiewhcan1021