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Wiederklage

Verfasst: 20.05.2010, 07:01
von Mano
Ist heute in einer Diskussion aufgetaucht. Wollte aber nicht nachfragen, um mich nicht als Dummkopf zu outen. Habe einfach mal so gemacht, als wüsste ich wovon die Rede ist.

Verfasst: 20.05.2010, 08:05
von Aktiv
Wiederklage? Hab ich noch nie gehört.

Verfasst: 20.05.2010, 22:39
von Gloria
Gemeint ist wahrscheinlich die Widerklage oder Gegenklage.

Ist ein Begriff aus dem Zivilprozessrecht. Wenn Dich jemand verklagt, kannste in diesem Verfahren gegenklagen.

Verfasst: 22.05.2010, 07:51
von Schnippel
So, oder so ähnlich.

Verfasst: 23.05.2010, 08:03
von aubry
Interessant. Ich kann also, wenn mich jemand verklagt in demselben Verfahren eine eigene Klage formulieren?

Verfasst: 23.05.2010, 19:10
von Schnippel
So isses.

Verfasst: 24.05.2010, 03:27
von Blanca
Wie formuliert man denn so eine Widerklage, wenn man z. B. vor dem Amtsgericht nicht anwaltlich vertreten ist? Kann das formlos geschehen?

Verfasst: 29.05.2010, 21:39
von acky
Interessant, aber in welchen Bereichen ist das möglich? Hab mir mal überlegt, ob ich das hätte anwenden können in einem Prozess der Vergangenheit.

Verfasst: 30.05.2010, 05:08
von Schnippel
Blanca hat geschrieben:Wie formuliert man denn so eine Widerklage, wenn man z. B. vor dem Amtsgericht nicht anwaltlich vertreten ist? Kann das formlos geschehen?
Im Zivilverfahren musst Du immer einen Antrag stellen und begründen. Antrag stellen heisst, Du musst dem Gericht sagen, was Du willst, woze das Gericht den anderen verurteilen soll. Dann musst Du das begründen und nach Möglichkeit belegen. Die Begründung einer Klage, auch einer Gegenklage kann ziemlich frei Schnauze geschehen. Es muss nur so formuliert sein, dass das Gericht es versteht. Hast Du Zeugen musst Du benennen, was die bezeugenn können.

Verfasst: 23.07.2010, 06:00
von Mano
Danke für die Aufklärung. Vielleicht hätte ich mich überwinden sollen und direkt nachfragen sollen.

Re: Wiederklage

Verfasst: 15.10.2021, 15:53
von admin
Rotakidnisiewhcan1021