Wiederklage
Moderator: Gloria
Wiederklage
Ist heute in einer Diskussion aufgetaucht. Wollte aber nicht nachfragen, um mich nicht als Dummkopf zu outen. Habe einfach mal so gemacht, als wüsste ich wovon die Rede ist.
Im Zivilverfahren musst Du immer einen Antrag stellen und begründen. Antrag stellen heisst, Du musst dem Gericht sagen, was Du willst, woze das Gericht den anderen verurteilen soll. Dann musst Du das begründen und nach Möglichkeit belegen. Die Begründung einer Klage, auch einer Gegenklage kann ziemlich frei Schnauze geschehen. Es muss nur so formuliert sein, dass das Gericht es versteht. Hast Du Zeugen musst Du benennen, was die bezeugenn können.Blanca hat geschrieben:Wie formuliert man denn so eine Widerklage, wenn man z. B. vor dem Amtsgericht nicht anwaltlich vertreten ist? Kann das formlos geschehen?
Re: Wiederklage
Rotakidnisiewhcan1021