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Eigentümerversammlung - Beschlüsse - Wirksamkeit

Verfasst: 22.06.2010, 20:08
von Fragender
Wie ist das bei kleinen Gruppen, drei, vier Eigentümern mit der Eigentümerversammlung? Müßen da Kritierien wie schriftliche Einladung etc eingehalten werden? Wie ist es, wenn man sich einfach im Hausflur locker verabredet? Sind dann Beschlüße der Eigentümerversammlung rechtswirksam?

Verfasst: 24.06.2010, 20:45
von Gloria
Das Gesetz spricht von Textform, allerdings müssen sich die Wohnungseigentümer nicht unbedingt an gesetzlichen Vorgaben halten, wenn Einstimmigkeit besteht.

Verfasst: 27.06.2010, 05:40
von indi
Wir sind auch nur zu fünft im Haus. Eine der Wohnungseigentümer macht schon seit Jahren den Verwalter, ohne je "offiziell" dazu ernannt worden zu sein. Eigentümerversammlungen sprechen wir auch im Hausflur ab und es gab noch nie Problemen.

Verfasst: 01.07.2010, 23:22
von Schnippel
Bevor also festgestellt werden könnte, ob Abstimmungen der Wohnungseigentümer rechtens sind, müsste vorab dann mal geklärt werden, ob die Eigentümerversammlung rechtens einberufen wurde. Viel Stoff für Stress.

Verfasst: 02.07.2010, 03:10
von BG
Es ist mir sowieso unverständlich, wie man sich für viel Geld Ärger mit Mitbewohnern kaufen kann, mit denen man womöglich ein ganzes Leben lang zusammenwohnen muss.