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Sondernutzungsrecht zum Garagenbau nutzen?

Verfasst: 21.06.2010, 06:32
von Chacha
Kann man, wenn man an einer Grundstücksfläche ein Sondernutzungsrecht hat auf dieser ein Garage bauen oder braucht man die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer? Es müßte doch eigentlich so sein, daß die anderen hier nicht mitzubestimmen haben.

Verfasst: 22.06.2010, 04:56
von hh2
So einen Fall hatten wir bei uns im Haus, da war für eine Umbaumaßnahme die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.

Verfasst: 24.06.2010, 20:44
von Gloria
Überall wo ein Sondernutzungsrecht besteht, bleibt die Eigentümergemeinschaft ja weiterhin mit im Teil, z. B., wenn es um die Kosten geht. Warum sollte andere also zahlen, aber nicht mitreden dürfen?

Verfasst: 27.06.2010, 05:42
von indi
Is so. Das Problem stellte sich bei uns auch mal. Aber es war eigentlich kein wirkliches Problem, weil wir schnell einig wurden.

Verfasst: 30.06.2010, 23:21
von Gloria
hh2 hat geschrieben:So einen Fall hatten wir bei uns im Haus, da war für eine Umbaumaßnahme die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.
Das ist auch gängige Rechtsprechung. Die Sondernutzungsrechte sind im WEG nicht geregelt.

Verfasst: 01.07.2010, 23:21
von Schnippel
Gloria hat geschrieben:
hh2 hat geschrieben:So einen Fall hatten wir bei uns im Haus, da war für eine Umbaumaßnahme die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.
Das ist auch gängige Rechtsprechung. Die Sondernutzungsrechte sind im WEG nicht geregelt.
Alles andere wäre auch unlogisch und würde dem MIssbrauch nur Vorschub leisten.