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EuGh > Recht als Fluggast > Recht aus Entschädigung, wenn ein Flug auf europäischem Bodern startet.

Verfasst: 10.04.2022, 21:12
von Gloria
Dabei ist es gleichgültig um welche Fluggesellschaft es sich handelt und in welchem Land der Firmensitz ist.

Wenn ein Flug von einem europäischen Land ausgeht und Verspätung hat, wird Entschädigung fällig, weil damit der Flug unter die Normen des Geltungsbereichs der EU-Fluggastrechteverordnung fällt.

Bei Flügen ab 1500 KM kann diese Entschädigung bis 600 Euro betragen.

So sieht das der Europäische Gerichtshof. Aktenzeichen: C-561/20

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Re: EuGh > Recht als Fluggast > Recht aus Entschädigung, wenn ein Flug auf europäischem Bodern startet.

Verfasst: 30.04.2022, 20:59
von admin
Das sehe ich eigentlich als folgerichtige Entscheidung. Jeder will im europäischen Raum vertreten sein und Geld verdienen, keiner will sich den Verantwortlichkeiten unterwerfen, die für "inländische" Anbieter gelten.