Facebook > Renate Künast > Da könnte was auf FB zukommen!

Gibts was Neues? Hierher alles, was neu ist und interessant sein könnte. Urteile, Gesetzesvorhaben, EU-Richtlinien etc

Moderator: Gloria

Antworten
Gloria
Beiträge: 395
Registriert: 17.05.2010, 22:02
Wohnort: München

Facebook > Renate Künast > Da könnte was auf FB zukommen!

Beitrag von Gloria »

Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetzt wird Facebook Personal einstellen müssen.

Ein Meme ist ein Suchbegriff, mit dem nach etwas bestimmten im Internet oder auf Facebook gesucht werden kann. Für diesen Beitrag wäre das z. B. "Renate Künast Facebook".

Wie sich viele in Erinnerung rufen werden können, wurde Renate Künast auf das Übelste in den Sozialen Medien angegangen und beleidigt. Es wurden ihr ebenfalls Sachen in den Mund gelegt, die sie so nie gesagt hatte.

Dagegen hatte sie geklagt, in erster Instanz war sie durch einen unmöglichen Richterspruch unterlegen, der dann von dem Berufungsgericht kassiert wurde. Der Spruch worum es ging: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“

Facebook musste löschen.

Aber wer danach suchte, wurde trotzdem fündig. Das Ganze war unter verschiedenen URLs und manchmal in leicht verändertem Wortlaut immer noch auffindbar. Auch dagegen klagte Künast und jetzt entschied das Landgericht Frankfurt, dass Facebook nach sowas selbst zu suchen und dann zu löschen hat.

Das Urteil hätte Auswirkungen auf wahrscheinlich zigtausende genauso oder ähnlich gelagerte Fälle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräfig und es ist zu erwarten das Facebook dagegen vorgehen wird. Facebook ist bisher gegen alles durch die Instanzen gegangen, was unnötige Kosten, nach ihrer Ansicht, verursacht hätte. Egal wie logisch und nachvollziehbar es war.

Hier die Pressemitteilung aus Frankfurt:

Ehrverletzung durch Falschzitat in sozialem Netzwerk

08.04.2022Pressestelle: LG Frankfurt am Main

Diensteanbieter muss Varianten mit kerngleichem Inhalt ohne erneuten Hinweis sperren.
Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast kann verlangen, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination (sog. „Meme“) mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf Facebook gesperrt wird. Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt muss das soziale Netzwerk ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige URL löschen. Renate Künast steht wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts außerdem ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Betreiberin von Facebook zu.

Auf Facebook erschien ein Bild von Renate Künast, dem folgendes Zitat beigefügt war: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!“ Dieses Zitat ist falsch. Renate Künast hat die Äußerung nicht getätigt. Sie verlangte von Meta als Betreiberin von Facebook die Löschung des Eintrages. Der Post wurde außerdem in verschiedenen Varianten veröffentlicht, etwa mit verändertem Layout oder durch Erweiterung oder Weglassen von Textinhalten, durch Tippfehler oder durch Veränderung für das Auge nicht wahrnehmbarer Pixel. Diese Varianten haben eine andere URL als das ursprüngliche, von Renate Künast zunächst beanstandete Meme.

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat Renate Künast darauf geklagt, dass Meta es unterlässt, Memes mit kerngleichem Inhalt auf Facebook öffentlich zugänglich machen zu lassen. Mit Urteil vom heutigen Tage hat eine Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main ihrer Klage stattgegeben.

Durch das Falschzitat werde Renate Künast in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Ein Diensteanbieter müsse zwar nicht ohne einen Hinweis alle ins Netz gestellten Beiträge auf eine eventuelle Rechtsverletzung prüfen. „Nachdem Renate Künast aber konkret darauf hingewiesen hatte, dass die ihr zugeschriebene Äußerung ein falsches Zitat ist, muss sie diesen Hinweis nicht für jeden weiteren Rechtsverstoß unter Angabe der URL wiederholen,“ erklärte die Vorsitzende der Kammer in der Urteilsbegründung. „Denn für die Beklagte ist unschwer erkennbar, dass es sich bei Varianten mit kerngleichem Inhalt um Falschzitate handelt.“ Und weiter: „Das deutsche Recht mutet jedem Verpflichteten eines Unterlassungsgebots zu, selbst festzustellen, ob in einer Abwandlung das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt und damit kerngleich ist. Das gilt auch in diesem Fall.“

Die Kammer stellte weiter fest: „Die Beklagte hat nicht dargetan, dass es ihr technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ohne konkrete Bezeichnung der URL identische und ähnliche Memes zu erkennen und zwar auch, wenn für die Beurteilung eines abgewandelten Textes in einem Eintrag eine menschliche Moderationsentscheidung notwendig wird“.

In seinem Urteil billigte die Pressekammer Renate Künast außerdem eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000 Euro zu. Meta treffe aufgrund der Veröffentlichung der persönlichkeitsrechts-verletzenden Posts eine Mitverantwortung. Denn Meta sei ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, ihre Plattform von weiteren Falschzitaten zu befreien. Die Schwere der Rechtsverletzungen rechtfertige das Schmerzensgeld. Renate Künast sei aufgrund der Falschzitate Anfeindungen ausgesetzt gewesen.

Die Kammer erklärte: „Die Glaubwürdigkeit ist das Kapital eines jeden Menschen, besonders einer Politikerin. Diese Glaubwürdigkeit wird durch das Zuschreiben von Falschzitaten beschädigt. Dies ist ehrenrührig und beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht der Falschzitierten. Falschzitate verzerren auch den Meinungskampf und sie schaden der Allgemeinheit.“

Das heutige Urteil (Aktenzeichen 2-03 O 188/21) ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.

.............

tlletsesegnieueu
admin
Site Admin
Beiträge: 313
Registriert: 16.01.2007, 13:07

Re: Facebook > Renate Künast > Da könnte was auf FB zukommen!

Beitrag von admin »

60 Zugriffe hat der Threat. Das zeigt deutlich, wie die Menschen gegenüber Facebook, gegenüber Beleidigungen und Verunglimpfung mittlerweile von denen abgestumpft wurden. Das interessiert Facebook im Grunde einen Scheiss, weshalb sie auch nur so tun als würden sie sich an in Europa geltendes Recht halten. Anstelle der Ignoranz ist jetzt bei denen die Willkür getreten. Sie sperren, sperren, sperren wo es nichts zu sperren gibt, sie betrafen Mitglieder, die sich auch zu etwas brisanteren Themen eine eigene Meinung erlauben, ebenfalls dadurch, dass sie sie schonmal für einen Monat willkürlich einfach mundtot machen. Das ganze Gedöns mit Widerspruch, Prüfung des Widerspruch ist reine Augenwischerei, die demonstrieren soll: "Wir respektieren die Gesetze, wir reapktieren die Meinungsfreiheit. Alles wird von einer dummen Software gesteuert. Reines Blendwerk also was Facebook da vorführt.

Dafür haben sämtliche Gaugler und Betrüger auf Facebook Narrenfreiheit. Und wenn sie dann noch bezahlte Werbung schalten gehören sie zu den Lieblingen Facebooks, die keiner kritisieren darf. Das wird dann als "Hassrede" oder "Bashing" eingestuft und hat Verwarnungen und Sperrungen zur Folge.
globetrotter
Beiträge: 79
Registriert: 10.02.2021, 18:12

Re: Facebook > Renate Künast > Da könnte was auf FB zukommen!

Beitrag von globetrotter »

Stimmt. Die Menschen haben sich mittlerweile so an die Bevormundung von Google, Facebook und der sonstigen Mischpoke gewöhnt, dass kaum noch Interesse da ist da was zu ändern.

Facebook ist eigentlich sowas wie eine Seuche. Tictoc aber auch. Jugendliche können ohne die schon gar nicht mehr leben. Für die ist es wie eine Droge. Sie sind abhängig.
Antworten