Aktuell > Was sich ab dem 1.1.2022 sonst noch so ändert.

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Moderator: Gloria

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Aktuell > Was sich ab dem 1.1.2022 sonst noch so ändert.

Beitrag von admin »

Jetzt hab ich doch zuerst 2222 geschrieben. :D

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Das neue Jahr bringt einiges an Neuem:

Der Stundenmindestlohn steigt zunächst auf 9,82 brutto, ab Juli dann auf 10,45 Euro. Er soll aber weiter in Ri 12 Euro weiter angehoben werden.

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Der Einkommenssteuerfreibetrag steigt auf 9984 Euro, bei Paaren auf das Doppelte. Bis zu diesem Betrag sind keine Steuern zu zahlen.
Für Alleinerziehende gibt es weiterhin einen Betrag zur Entlastung vom 4008 Euro.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern bis März einen von der Steuer befreiten Betrag bis 1500 Euro zahlen.
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Für Internetverträge, Telefonverträge beträgt die Kündigungsfrist zukünftig einen Monat, nicht verwechseln, festzuhalten bleibt: 4 Wochen sind nur 28 Tage.
Zeitliche Verträge ändern sich nach der vereinbarten Vertragslaufzeit in unbefristete Verträge, ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
Angebote im Internet müssen ab mitte des Jahres einen leicht zu findenden Kündigungsbutton bereitstellen.

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Discounter müssen nun Elekrogeräte zurüücknehmen. Bis zu einer Kantenlänge von 25 cm auch dann, wenn ein Kunde nichts neu kauft.

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Plastiktüten an der Kasse sind ab sofort Vergangenheit.
Auf alle Dosen und Flaschen muss jetzt Pfand erhoben werden. Ausgenommen sind nur reine Molkereiprodukte.

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Telefonwerber müssen zukünftig die Einverständniserklärungen der Angerufenen 5 Jahre bereithalten.

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Harte Zeiten kommen auf Veranstalter von Kaffeefahrten zu. Ab Anfang Juni muss schon in der Werbung zu erkennen sein, wohin die Reise (Kaffeefahrt) gehen soll, wo sie also stattfinden wird. Sie müssen angeben, wie und wo sie zu erreichen sind und was zum Kauf angeboten werden wird. Medizinische Produkte, Versicherungen und Nahrungsergäüngzungsmittel sind nun nicht mehr im 'Angebot erlaubt.

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Und fast vergessen: Auch für die Bezieher von Harz4 soll es in diesem Jahr ein paar Euro mehr geben.
Gloria
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Re: Aktuell > Was sich ab dem 1.1.2022 sonst noch so ändert.

Beitrag von Gloria »

Jo Addy, da ändert sich noch mehr.

Ein paar weitere Beispiele:

Rente: Um einen Rentenpunkt im Westen zu erhalten müssen ab 2022 nur noch 38 901 Euro, statt wie bisher 41 541, verdienen.

Pflichtbeitrag Rente: Die Gehaltsgrenze bis zu der in die Rentenversicherung eingezahlt werden muss senkt sich geringfügig von 7100 auf 7050 Euro. Im "blühenden" Osten des Landes sind es 6750 Euro.

Die Rentenerhöhung im Juli wird nicht so üppig ausfallen wie angedacht. Im Westen werden es wohl 4%, im Osten 5%.

Lehrlingslöhne: Die betragen zukünfig mindestens 585 Euro. Ab dem zweiten Lehrjahr 700 Euro.

Zuverdienst für Frührentner: Diese durften bisher bis zu 6300 Euro hinzu verdienen, ohne dass die Rente reduziert wurde. Nun sind es bis zu 46 060 Euro.

Altersvorsorge: Der steuerlich absetzbare 'Betrag für die Altersvorsorge steigt auf 24 101 Euro. Für Verheiratete auf das Doppelte.

Steuerlicher Freibetrag für Sparer: Dieser steigt nun auf 1000 Euro pro Person und jährlich.

Kindesunterhalt: Auch da muss nun mehr Mindestunterhalt gezahlt werden. Allerdings halten sich die Beträge mit 5, 6, 7 Euro doch im "erträglichen" Rahmen.

Umzug aus beruflichen Gründen: Für einen solchen können sie einen weiteren Kleinstbetrag von 4 Euro, insgesamt 870 Euro geltend machen.

Nachilfeunterricht für Kinder: Im Falle eines beruflich bedingten Umzugs können für den Nachilfeunterricht für Kinder nun 2022 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bisher waren es 1160 Euro.

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tlletsesegnieueu
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