Aktuell > Ab dem 1.1.2022 > Auf Autohändler kommt einiges zu.
Verfasst: 29.12.2021, 19:27
Neben den Änderungen, der nun geltenden Sichtweise auf Mängel und deren doppelten Kenntlichmachung _
Hier nachzulesen: https://www.rechtsrathotline.de/Forum/v ... .php?t=628
_ kommt auf Autohändler 2022 noch so manche Ungemach zu.
Es geht dabei um Waren mit digitalen Elementen. Und da ja mittlerweile jedes neuere Auto ein den Fahrer aussspähender Computer auf vier Rädern ist, fällt natürlich die gesamte Branche unter die neuen ab 1.1.2022 Normen.
Nun gelten fehlerhafte oder unterbliebene Updates einen Mangel dar. Der Verbraucher muss über solche vorher informiert werden.
Eine gute Nachricht für Händler hat das Jahr 2022 jedoch. Die Gewährleistungszeit für Gebrauchtwagen kann auf ein Jahr verkürzt werden. Die Vereinbarung der Verkürzung ist, wie die Regelung bei subjektiven Beschaffenheiten, sie muss vor Vertragsabschluss auf einem gesonderten Dokument festgehalten werden.
Hier nachzulesen: https://www.rechtsrathotline.de/Forum/v ... .php?t=628
_ kommt auf Autohändler 2022 noch so manche Ungemach zu.
Es geht dabei um Waren mit digitalen Elementen. Und da ja mittlerweile jedes neuere Auto ein den Fahrer aussspähender Computer auf vier Rädern ist, fällt natürlich die gesamte Branche unter die neuen ab 1.1.2022 Normen.
Nun gelten fehlerhafte oder unterbliebene Updates einen Mangel dar. Der Verbraucher muss über solche vorher informiert werden.
Eine gute Nachricht für Händler hat das Jahr 2022 jedoch. Die Gewährleistungszeit für Gebrauchtwagen kann auf ein Jahr verkürzt werden. Die Vereinbarung der Verkürzung ist, wie die Regelung bei subjektiven Beschaffenheiten, sie muss vor Vertragsabschluss auf einem gesonderten Dokument festgehalten werden.