Aktuell > Ab dem 1.1.2022 > Neue Sicht auf Sachmängel _

Gibts was Neues? Hierher alles, was neu ist und interessant sein könnte. Urteile, Gesetzesvorhaben, EU-Richtlinien etc

Moderator: Gloria

Antworten
admin
Site Admin
Beiträge: 313
Registriert: 16.01.2007, 13:07

Aktuell > Ab dem 1.1.2022 > Neue Sicht auf Sachmängel _

Beitrag von admin »

Es wird für den Verbraucher besser, aber auch undurchsichtiger, weil möglicherweise schwer zu verstehen.

Bei Sachmängeln ist auf eine subjektive und eine objektive Sicherweise abzustellen.

Subjektiv mangelhaft ist eine Sache, wenn sie nicht den Vereinbarungen der Parteien entspricht.

Vereinfachtes Beispiel: Sie bestellen ein rotes Auto und der Händler will Ihnen ein gelbes vor die Tür stellen.

Objektiv mangelhaft ist eine Sache, wenn sie nicht den Erwartungen entspricht, die an eine Warengruppe gestellt werden kann.

Ab 1.1.2022 gilt, dass eine Sache sowohl subjektiv, als auch objektiv frei von Mängeln sein muss.

Bisher standen, im Zuge der Vertragsfreiheit, die subjektiven Vereinbarungen im Vordergrund. Das gilt jetzt nur noch sehr eingeschränkt.

Wenn jetzt eine Sache vom objektiv zu erwartenden Zustand abweicht, muss ein Händler den Verbraucher vor Vertragsabschluss auf einem gesonderten Dokument darauf hinweisen. Es muss dabei auch darauf hingewiesen werden, dass die zu vereinbarende Beschaffenheit (negative Beschaffenheit, Mangel?) von den objektiven Erwartungen abweicht. Diese Abweichungen müssen sich dann auch noch einmal im Kaufvertrag wiederfinden.
Gloria
Beiträge: 395
Registriert: 17.05.2010, 22:02
Wohnort: München

Re: Aktuell > Ab dem 1.1.2022 > Neue Sicht auf Sachmängel _

Beitrag von Gloria »

Subjektive Beschaffenheit, objektive Beschaffenheit? Da wird wohl wieder jede Menge Arbeit auf die Gerichte zukommen bis sich da ein gefestigte Rechtsprechung abzeichnet.

Hört sich kompliziert an und wird es wohl in der alltäglichen Darstellung auch sein.

Gut daran ist, dass nicht mehr mit '"Allerweltsformulierungen" gearbeitet werden kann, weil eine zu vereinbarende abweichende Beschaffenheit einer Sache von den objektiven Erwartungen in Zukunft genau definiert sein muss.

.........

tlletsesegnieueu
Antworten