Aktuell > Ab dem 1.1.2022 > Neue Sicht auf Sachmängel _
Verfasst: 29.12.2021, 19:01
Es wird für den Verbraucher besser, aber auch undurchsichtiger, weil möglicherweise schwer zu verstehen.
Bei Sachmängeln ist auf eine subjektive und eine objektive Sicherweise abzustellen.
Subjektiv mangelhaft ist eine Sache, wenn sie nicht den Vereinbarungen der Parteien entspricht.
Vereinfachtes Beispiel: Sie bestellen ein rotes Auto und der Händler will Ihnen ein gelbes vor die Tür stellen.
Objektiv mangelhaft ist eine Sache, wenn sie nicht den Erwartungen entspricht, die an eine Warengruppe gestellt werden kann.
Ab 1.1.2022 gilt, dass eine Sache sowohl subjektiv, als auch objektiv frei von Mängeln sein muss.
Bisher standen, im Zuge der Vertragsfreiheit, die subjektiven Vereinbarungen im Vordergrund. Das gilt jetzt nur noch sehr eingeschränkt.
Wenn jetzt eine Sache vom objektiv zu erwartenden Zustand abweicht, muss ein Händler den Verbraucher vor Vertragsabschluss auf einem gesonderten Dokument darauf hinweisen. Es muss dabei auch darauf hingewiesen werden, dass die zu vereinbarende Beschaffenheit (negative Beschaffenheit, Mangel?) von den objektiven Erwartungen abweicht. Diese Abweichungen müssen sich dann auch noch einmal im Kaufvertrag wiederfinden.
Bei Sachmängeln ist auf eine subjektive und eine objektive Sicherweise abzustellen.
Subjektiv mangelhaft ist eine Sache, wenn sie nicht den Vereinbarungen der Parteien entspricht.
Vereinfachtes Beispiel: Sie bestellen ein rotes Auto und der Händler will Ihnen ein gelbes vor die Tür stellen.
Objektiv mangelhaft ist eine Sache, wenn sie nicht den Erwartungen entspricht, die an eine Warengruppe gestellt werden kann.
Ab 1.1.2022 gilt, dass eine Sache sowohl subjektiv, als auch objektiv frei von Mängeln sein muss.
Bisher standen, im Zuge der Vertragsfreiheit, die subjektiven Vereinbarungen im Vordergrund. Das gilt jetzt nur noch sehr eingeschränkt.
Wenn jetzt eine Sache vom objektiv zu erwartenden Zustand abweicht, muss ein Händler den Verbraucher vor Vertragsabschluss auf einem gesonderten Dokument darauf hinweisen. Es muss dabei auch darauf hingewiesen werden, dass die zu vereinbarende Beschaffenheit (negative Beschaffenheit, Mangel?) von den objektiven Erwartungen abweicht. Diese Abweichungen müssen sich dann auch noch einmal im Kaufvertrag wiederfinden.