Seite 1 von 1

Aktuell: Wiederaufnahme abgeschlossener z. B. Mordverfahren.

Verfasst: 22.12.2021, 20:58
von Gloria
Die Änderung der Strafprozessordung ist durch, das Gesetz von Bundespräsidenten unterzeichnet.

Danach soll es möglich sein in der Vergangenheit abgeschlossene Verfahren wie Mord und sonstige schwerste Verbrechen wieder aufnehmen zu können. Das, wenn neue Beweise vorliegen, die eine Verurteilung wahrscheinlich erscheinen lassen.

Der Bundespräsident hat das Gesetz unterschrieben, äusserte jedoch heftige Kritik und fordert Nachbesserung.

Die Bedenken: In Deutschland darf niemand wegen einer Tat zweimal verurteilt werden. Auch gibt es da das Rückwirkungsverbot. Personen, die wegen solcher Straftaten freigesprochen wurden, müssten demnach ihr ganzes Leben damit rechnen, irgendwann wieder vor Gericht zu stehen.

Re: Aktuell: Wiederaufnahme abgeschlossener z. B. Mordverfahren.

Verfasst: 01.01.2022, 19:22
von admin
Naja, unter dem Aspekt, dass es neue Methoden (DNA) gibt, die es vor 20, 30 Jahren nicht gab, irgendwie nachvollziehbar. Klar, keine sehr erfreuliche Situation für viele. die mal wegen einem Schwerverbrechen vor Gericht standen und freigesprochen wurden.

Die Latte für derartige Wiederaufnahmen sollte so hoch als möglich gehängt werden.

...+

tlletsesegnieueu _