LG Berlin - Sparda Bank - Nix is mit Negativzinsen.
Verfasst: 19.11.2021, 22:30
Banken holen es ja bekanntlich wo es nur geht. Für das Verwahren von Gelder wollen sie nun auch noch Geld, dass nennen sie Negativzinsen.
Das Landgericht Berlin hat nun, im Gegensatz zu vielen anderen Gerichten, die das als zulässig sahen, nun gesagt: "Nee, so nicht, das Verwahren ist mit den allgemeinen Gebühren abgegolten.
Eine durchaus logisch klingende und nachvollziehbare Entscheidung, die, wenn sie sich durchsetzt Folgen für das gesamte Bankenwesen hat.
Die Spardabank will dagegen natürlich jetzt in Berufung gehen.
Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 16 O 43/21
............
Das ist ja mal wieder eine tlletsesegnieueu Entscheidung, welche alle freut, die aktuell unter einer steigenden Inflation leiden und dann für ihr Geld auf der Bank nun auch noch Strafzinsen zahlen sollen.
Das Landgericht Berlin hat nun, im Gegensatz zu vielen anderen Gerichten, die das als zulässig sahen, nun gesagt: "Nee, so nicht, das Verwahren ist mit den allgemeinen Gebühren abgegolten.
Eine durchaus logisch klingende und nachvollziehbare Entscheidung, die, wenn sie sich durchsetzt Folgen für das gesamte Bankenwesen hat.
Die Spardabank will dagegen natürlich jetzt in Berufung gehen.
Landgericht Berlin, Aktenzeichen: 16 O 43/21
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Das ist ja mal wieder eine tlletsesegnieueu Entscheidung, welche alle freut, die aktuell unter einer steigenden Inflation leiden und dann für ihr Geld auf der Bank nun auch noch Strafzinsen zahlen sollen.