Langsames Internet? Mehr Rechte für Kunden ab dem 01.12.2021
Verfasst: 04.11.2021, 15:23
Viele kennen das, Sie wurden geködert mit Internetgeschwindigkeiten, die so gut wie nie erreicht werden. Vielleicht mal in der Nacht, vom 1. zum 2. Januar eines jeden Jahres und auch nur dann, wenn nicht allzu viele Firmen nachts ihre Updates fahren.
Ab dem 1. Dezember 2021 gibt das Telekommunikationsgesetz dem Verbraucher mehr Rechte zur Kündigung und Reduzierung der für die Schlechtleistung verlangten Vertragsgebühren.
Beispiel:
An mehr als einem Tag werden nicht mehr als 10% der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht.
Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird bei mehr als 90% der Messungen nicht erreicht.
Wenn die zugesicherte Minimalgeschwindigkeit an den Messtagen einmal unterschritten wird.
Es genügt der Nachweis von einer der drei genannten Beispiele.
Es gibt viele Geschwindigkeitsmesser wie z. B. pagespeed.de, es ist jedoch den von Bundesnetzagentur > www.breitbandmessung.de < zu benutzen. Da dürfte es keine Diskussionen zur Zuverlässigkeit geben.
Wie mindern?
Haben Sie z. B. nur 50% von den was Ihnen versprochen wurde, kürzen Sie auch Ihre Zahlungen um 50%.
Das Recht einen Vertrag vorzeitig zu beenden bleibt Ihnen unbenommen. Die neue Norm erspart Ihnen auch endlose Diskussionen mit Providern, die sie nicht aus einem Vertrag lassen und Ihnen lediglich einen neuen Tarif aufquatschen wollen.
....
tlletsesegnieueu
Ab dem 1. Dezember 2021 gibt das Telekommunikationsgesetz dem Verbraucher mehr Rechte zur Kündigung und Reduzierung der für die Schlechtleistung verlangten Vertragsgebühren.
Beispiel:
An mehr als einem Tag werden nicht mehr als 10% der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht.
Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird bei mehr als 90% der Messungen nicht erreicht.
Wenn die zugesicherte Minimalgeschwindigkeit an den Messtagen einmal unterschritten wird.
Es genügt der Nachweis von einer der drei genannten Beispiele.
Es gibt viele Geschwindigkeitsmesser wie z. B. pagespeed.de, es ist jedoch den von Bundesnetzagentur > www.breitbandmessung.de < zu benutzen. Da dürfte es keine Diskussionen zur Zuverlässigkeit geben.
Wie mindern?
Haben Sie z. B. nur 50% von den was Ihnen versprochen wurde, kürzen Sie auch Ihre Zahlungen um 50%.
Das Recht einen Vertrag vorzeitig zu beenden bleibt Ihnen unbenommen. Die neue Norm erspart Ihnen auch endlose Diskussionen mit Providern, die sie nicht aus einem Vertrag lassen und Ihnen lediglich einen neuen Tarif aufquatschen wollen.
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