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Darf die Schufa das was sie tut?

Verfasst: 27.10.2021, 21:31
von Gloria
Es geht um das Erstellen des Score aufgrund teilautomatisiert gewonnener Erkenntnisse.

Die Schufa, für viele (die meisten?) ein Ärgernis, welche Menschen nicht kennt, sondern nur Daten. Und diese Daten können Menschen zum Verhängnis werden.

Ein solcher Fall wurde nun vom Verwaltungsgericht Wiesbaden dem Europäischen Gericht zur Entscheidung grundsätzlicher Fragen vorgelegt.

Der Schufa, die aus unerfindlichen Gründen verschweigt, wie sie zur Bonitätsbeurteilung von Einzelpersonen kommt und dies genauso hartnäckig verschweigt wie Google das Funktionieren seines Algos, könnte in Bedrängnis geraten. Leider hat das Bundesverfassungsgericht die Handhabung der Schufa für rechtens erklärt.

Es ist keine ganz leichte Kost den Sachverhalt zu verstehen. Es wird an den Europäischen Gerichtshof die Frage gestellt, ob das Tun mit Artikel 22 Datenschutzgrundverordnung - DSGO - vereinbar ist und wie sich das Ganze zu § 31 des Bundesdatenschutzgesetzes verhällt.

Es könnte also durchaus dabei herauskommen, dass die Schufa ohne Rechtsgrundlage handelt.

Das Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden: 6 K 788/20.WI

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Rotakidnisiewhcan1021
tlletsesegnieueu

Re: Darf die Schufa das was sie tut?

Verfasst: 28.10.2021, 21:20
von loba
Ich bin ja davon nicht betroffen, aber ich hoffe, dass die Schufa mal auf den Deckel kriegt.

Diese Arroganz und Überheblichkeit mit der die auftreten...

Re: Darf die Schufa das was sie tut?

Verfasst: 29.10.2021, 17:44
von mercedes
Ich denke, dass es endlich mal an der Zeit ist, dass ein Gericht dieser Schufa endlich mal sagt, dass sie nicht darf was sie tut.

Die stufen Menschen nach ihren Wohnorten ein, wieso muss jemand, der einen zahlungsunwilligen Nachbarn hat deswegen zwangsläufig auch zahlungsunwillig sein? Und nicht jeder, der in einer Gegend mit niedrigen Mieten wohnt ist ein Geringverdiener.