Neuer Bussgeldkatalog > Es wird erheblich teurer.
Verfasst: 08.10.2021, 20:10
Die Änderungen im Bussgeldkatalog sind beschlossen. Es wird erheblich teurer.
Im Einzelnen:
Parken in Halte- oder Parkverbot > 55 Euro
Innerorts ab 16 KMh zu schnell > 70 Euro - ab 91 KMh, statt 50 > 400 Euro
Unzulässig auf einem Behindertenparkplatz parken > 55 Euro
Unzulässig auf einem Stellplatz für E-Autos oder Sharing-Fahrzeuge parken > 55 Euro
Feuerwehrzufahrt zuparken, Rettungsfahrzeuge behindern > 100 Euro
Keine Rettungsgasse bilden oder diese selbst benutzen > 200 bis 320 Euro, Fahrverbot
Gehwege, Radwege, Seitenstreifen unzulässig benutzen > 100 Euro
Unnötigen Lärm und Abgase erzeugen, 100 Euro
LKW-Fahrer, welche beim Rechtsabbiegen die Schrittgeschwindigkeit überschreiten > 70 Euro
---
Kurios: Zu schnelles Fahren wurde im Laufe der Zeit immer billiger, wie die FAZ errechnet hat.
Zitat:
1990 waren für das Vergehen (zu schnelles Fahren innerorts) 100 Deutsche Mark (DM) fällig. Die damalige Strafe ist im Vergleich höher: Da die DM im Jahr 1990 laut Deutscher Bundesbank eine Kaufkraft von 0,84 Euro hatte, heißt das: Für das zu schnelle Fahren mussten damals umgerechnet 84 Euro bezahlt werden.
...
Meine persönliche Meinung: Telefonierer oder gar Schreiber am Steuer, Das Posen und Wichtigmachen mit dem Auto, worunter "Unnötig Lärm und Abgase verursachen" fällt, wird noch immer viel zu "lässig" sanktioniert.
Das Schreiben auf dem Handy, mit dem Blick nach unten ist, wiederum meine Meinung, gefährlicher als ne Fahrt mit 2 Promille. Die Besoffenen gucken ja wenigsten noch aus dem Fenster.
Im Einzelnen:
Parken in Halte- oder Parkverbot > 55 Euro
Innerorts ab 16 KMh zu schnell > 70 Euro - ab 91 KMh, statt 50 > 400 Euro
Unzulässig auf einem Behindertenparkplatz parken > 55 Euro
Unzulässig auf einem Stellplatz für E-Autos oder Sharing-Fahrzeuge parken > 55 Euro
Feuerwehrzufahrt zuparken, Rettungsfahrzeuge behindern > 100 Euro
Keine Rettungsgasse bilden oder diese selbst benutzen > 200 bis 320 Euro, Fahrverbot
Gehwege, Radwege, Seitenstreifen unzulässig benutzen > 100 Euro
Unnötigen Lärm und Abgase erzeugen, 100 Euro
LKW-Fahrer, welche beim Rechtsabbiegen die Schrittgeschwindigkeit überschreiten > 70 Euro
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Kurios: Zu schnelles Fahren wurde im Laufe der Zeit immer billiger, wie die FAZ errechnet hat.
Zitat:
1990 waren für das Vergehen (zu schnelles Fahren innerorts) 100 Deutsche Mark (DM) fällig. Die damalige Strafe ist im Vergleich höher: Da die DM im Jahr 1990 laut Deutscher Bundesbank eine Kaufkraft von 0,84 Euro hatte, heißt das: Für das zu schnelle Fahren mussten damals umgerechnet 84 Euro bezahlt werden.
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Meine persönliche Meinung: Telefonierer oder gar Schreiber am Steuer, Das Posen und Wichtigmachen mit dem Auto, worunter "Unnötig Lärm und Abgase verursachen" fällt, wird noch immer viel zu "lässig" sanktioniert.
Das Schreiben auf dem Handy, mit dem Blick nach unten ist, wiederum meine Meinung, gefährlicher als ne Fahrt mit 2 Promille. Die Besoffenen gucken ja wenigsten noch aus dem Fenster.