Steuerrecht > Minderung durch Schenkung kein Missbrauch
Verfasst: 01.09.2021, 15:55
Der Fall:
Jemand hatte ein Grundstück gekauft und wollte es nach kurzer Zeit mit Gewinn weiterverkaufen. Da innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren wäre darauf Steuer entfallen. Statt selbst direkt selbst zu verkaufen verschenkte die Person das Grundstück an ihre Kinder. Da diese auch weniger Einkommen hatten verminderte sich die Steuerzahlung dadurch erheblich.
Das Finanzamt sah dies als "Umgehung" und wollte die Steuer von der Person, die verschenkt hatte.
Dem erteilte der Bundesfinanzhof eine Absage.
Aktenzeichen: IX R 8/20
Jemand hatte ein Grundstück gekauft und wollte es nach kurzer Zeit mit Gewinn weiterverkaufen. Da innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren wäre darauf Steuer entfallen. Statt selbst direkt selbst zu verkaufen verschenkte die Person das Grundstück an ihre Kinder. Da diese auch weniger Einkommen hatten verminderte sich die Steuerzahlung dadurch erheblich.
Das Finanzamt sah dies als "Umgehung" und wollte die Steuer von der Person, die verschenkt hatte.
Dem erteilte der Bundesfinanzhof eine Absage.
Aktenzeichen: IX R 8/20