Der Fall:
Jemand hatte ein Grundstück gekauft und wollte es nach kurzer Zeit mit Gewinn weiterverkaufen. Da innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren wäre darauf Steuer entfallen. Statt selbst direkt selbst zu verkaufen verschenkte die Person das Grundstück an ihre Kinder. Da diese auch weniger Einkommen hatten verminderte sich die Steuerzahlung dadurch erheblich.
Das Finanzamt sah dies als "Umgehung" und wollte die Steuer von der Person, die verschenkt hatte.
Dem erteilte der Bundesfinanzhof eine Absage.
Aktenzeichen: IX R 8/20
Steuerrecht > Minderung durch Schenkung kein Missbrauch
Moderator: Gloria
Re: Steuerrecht > Minderung durch Schenkung kein Missbrauch
Is ja eigentlich logisch.
Aber wieder mal das Fiananzamt und seine mit erheblichen Befugnissen ausgestatteten Mitarbeiter. Wenn da einer meint es besser zu wissen, kannste bis zum höchsten Finanzgericht klagen, wie der vorliegende Fall zeigt.
Aber wieder mal das Fiananzamt und seine mit erheblichen Befugnissen ausgestatteten Mitarbeiter. Wenn da einer meint es besser zu wissen, kannste bis zum höchsten Finanzgericht klagen, wie der vorliegende Fall zeigt.
Re: Steuerrecht > Minderung durch Schenkung kein Missbrauch
Rotakidnisiewhcan1021
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Re: Steuerrecht > Minderung durch Schenkung kein Missbrauch
Komische Argumentation des Finanzamts. Es mag ja eine Umgehung sein, aber wenn es von der Gesetzeslage her nicht unrechtmässig ist, ist es rechtmässig. Moral spielt dabei, wie wir wissen und immer wieder hinzulernen, keine Rolle.
Nichts anderes machen sämtliche Grosskonzerne dieser Welt.
Nichts anderes machen sämtliche Grosskonzerne dieser Welt.
Re: Steuerrecht > Minderung durch Schenkung kein Missbrauch
Rotakidnisiewhcan1021