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Arbeitszeugnis wie Schulzeugnis? Geht nicht.

Verfasst: 01.09.2021, 14:50
von admin
Sagt jedenfalls das Bundesarbeitsgericht. AZ: 9 ARZ 262/20

...

Es darf die Frage erlaubt sein: Warum nicht? Warum soll nicht was für Schüler gilt auch für Arbeitnehmer gelten?

Bei Arbeitszeugnissen wird stets so etwas versucht, wie die Quadratur des Kreises: Ein Arbeitszeugnis muss ehrlich sein, darf sich aber für einen Arbeitnehmer nicht negativ darstellen.

Wie also einen stinkfaulen Arbeitnehmer bezeichnen, wenn "faul" oder gar "stinkfaul" nicht verwendet werden dürfen, weil, ja weil, negativ?

Also haben Arbeitgeber so etwas wie einen Code erfunden, den aber kleinere Arbeitgeber meist gar nicht kennen. Aber auch kleinere Arbeitgeber sind ab dem Tag, an dem ein Arbeitsverhältinis endet, verpflichtet einem ehemaligen Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Das hat ein wohl kleinerer Arbeitgeber so versucht zu lösen, dass er sich an einer Praxis orientierte, wie sie halt in Schulen üblich ist. Er hat einfach Noten von aus der Skala von 1 bis 6 verteilt.

Damit war der Arbeitnehmer wohl nicht einverstanden, hat bis zum Bundesarbeitsgericht geklagt und dieses hat ihn bestätigt.

https://www.bundesarbeitsgericht.de/ent ... zr-262-20/

Re: Arbeitszeugnis wie Schulzeugnis? Geht nicht.

Verfasst: 01.09.2021, 21:48
von Gloria
Also ich würde Arbeitszeugnisse nach Art von Schulzeugnissen verfasst für gar nicht mal schlecht halten. Warum soll etwas, was bei Kindern ein Leben lang als Bwertungsgrundlage herhalten muss, nicht auch bei Arbeitszeugnissen gelten?

Und "Ein Arbeitszeugnis muss ehrlich sein, darf sich aber für einen Arbeitnehmer nicht negativ darstellen" klingt schon irgendwie widersprüchlich.

Re: Arbeitszeugnis wie Schulzeugnis? Geht nicht.

Verfasst: 18.10.2021, 15:24
von admin
Rotakidnisiewhcan1021

Re: Arbeitszeugnis wie Schulzeugnis? Geht nicht.

Verfasst: 28.10.2021, 21:37
von loba
Ich auch nicht Gloria. Die Rechtsprechung dazu empfinde ich dazu als etwas shizo. Einerseits soll ein Arbeitszeugnis wahr sein, andererseits darf nicht Negatives über den Arbeitnehmer geäussert werden.

Re: Arbeitszeugnis wie Schulzeugnis? Geht nicht.

Verfasst: 03.11.2021, 22:27
von domino
Ich würde so ein Arbeitszeugnis, Beispiel, Fleiss, Notn von 1 bis 6 auch nicht schlecht finden. Damit künnte wenigstens jeder was anfangen.