Aufwand für Impfung = Arbeitszeit

Hier herein alle Konstellationen, die einen direkten Bezug zu formulierten Arbeitsverträgen haben

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Aufwand für Impfung = Arbeitszeit

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Am 1. September 2021 per Verordnung beschlossen: Die Zeit, welche ein Arbeitnehmer für seine Impfung aufbringen muss, zählt als Arbeitszeit. Geltungsdauer bis 24. November 2021.

Arbeitgeber sind nun verpflichtet ihr Personal zu den Risiken einer Infektion und Impfmöglichkeiten aufzuzeigen.

Firmen dürfen sich am Impfstatus ihrer Mitarbeiter orientieren, soweit er ihnen bekannt ist.

Keine Einigung gab es dazu, ob von Arbeitern und Angestellten verlangt werden kann, Auskunft zu ihrem Impfstatus zu erteilen. Nach Expertenmeinung gibt das geltende Arbeitsrecht ein solches Auskunftsverlangen nicht her.

Es bleibt also strittig.
admin
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Re: Aufwand für Impfung = Arbeitszeit

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