BGH- Wettbewerbsrecht - Werbung mit "Testsieger"
Verfasst: 11.07.2021, 20:23
Wer mit Testsieger wirbt, muss dem Verbraucher auch sagen, wo er den Test finden kann. So der BGH. Tut er das nicht, kann es sich um irreführende Werbung handeln.
Aktenzeichen:
I ZR 134/20
Es ist ja nicht so wirklich neu, dass mit Testergebnissen geworben wird, die schon uralt sind und damit längst nicht mehr zur Beurteilung von irgendwas taugen.
....
Vorinstanzen:
LG Köln, Entscheidung vom 29.10.2019
-
33 O 55/19
-
OLG Köln, Entscheidung vom 10.07.2020
-
6 U 284/19
Aktenzeichen:
I ZR 134/20
Es ist ja nicht so wirklich neu, dass mit Testergebnissen geworben wird, die schon uralt sind und damit längst nicht mehr zur Beurteilung von irgendwas taugen.
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Vorinstanzen:
LG Köln, Entscheidung vom 29.10.2019
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33 O 55/19
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OLG Köln, Entscheidung vom 10.07.2020
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6 U 284/19