BGH > Vorfälligkeitsentschädigung > Kreditablösung
Verfasst: 28.06.2021, 14:26
Schlappe für die Commerzbank. Der Bundesgerichtshof hat ihre Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Urteils des OLG Frankfurt zurückgewiesen und damit faktisch die Entscheidung für richtig gesehen.
Aktenzeichen: XI ZR 320/20 - Aktenzeichen des OLG Frankfurt: 17 U 810/19
Aussage die OLG: "Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung müssen klar, prägnant, verständlich und genau sein".
Heisst: Für den Kunden nachvollziehbar sein. Dies gilt seit dem März 2016. Banken müssen ihre Kunden detailliert und verständlich informieren.
Fehlen diese Voraussetzungen oder sind unzureichend ist der Anspruch ausgeschlossen.
Aktenzeichen: XI ZR 320/20 - Aktenzeichen des OLG Frankfurt: 17 U 810/19
Aussage die OLG: "Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung müssen klar, prägnant, verständlich und genau sein".
Heisst: Für den Kunden nachvollziehbar sein. Dies gilt seit dem März 2016. Banken müssen ihre Kunden detailliert und verständlich informieren.
Fehlen diese Voraussetzungen oder sind unzureichend ist der Anspruch ausgeschlossen.