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BGH > Vorfälligkeitsentschädigung > Kreditablösung

Verfasst: 28.06.2021, 14:26
von admin
Schlappe für die Commerzbank. Der Bundesgerichtshof hat ihre Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Urteils des OLG Frankfurt zurückgewiesen und damit faktisch die Entscheidung für richtig gesehen.

Aktenzeichen: XI ZR 320/20 - Aktenzeichen des OLG Frankfurt: 17 U 810/19

Aussage die OLG: "Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung müssen klar, prägnant, verständlich und genau sein".

Heisst: Für den Kunden nachvollziehbar sein. Dies gilt seit dem März 2016. Banken müssen ihre Kunden detailliert und verständlich informieren.

Fehlen diese Voraussetzungen oder sind unzureichend ist der Anspruch ausgeschlossen.

Re: BGH > Vorfälligkeitsentschädigung > Kreditablösung

Verfasst: 30.06.2021, 23:00
von globetrotter
Immer dieses Gedöns mit den Banken bei vorzeitiger Ablösung von Kreditverträgen, wenn die dann so richtig undurchsichtig ihre Verluste und somit ihren Schadenersatz allzu grosszügig auslegen.

In anderen Ländern sagt der Gesetzgeber "Maximal 3% und gut ist". Warum geht das in Deutschland nicht?

Re: BGH > Vorfälligkeitsentschädigung > Kreditablösung

Verfasst: 03.07.2021, 05:07
von Marc
In Frankreich ist das z. B. mit den 3% so. Bei Null Prozent Zinsen wäre es ja dumm nicht umzuschulden. Ich hab das schon vor einem Jahr gemacht. Wenn ich an die Diskussionen denke, die ich wegen der Vorfälligkeitsentschädigung mit der alten Bank hatte....

Re: BGH > Vorfälligkeitsentschädigung > Kreditablösung

Verfasst: 08.07.2021, 06:52
von Gloria
Also ich kenne niemanden, dem die Banken keine Probleme gemacht haben, wenn er einen Kredit vorzeitig ablösen wollte. Eine klare gesetzliche Regelung mit einer festgelegten Obergrenze würde auch in Deutschland für mehr Rechtssicherheit und weniger Diskussionen sorgen.

Re: BGH > Vorfälligkeitsentschädigung > Kreditablösung

Verfasst: 15.10.2021, 14:45
von admin
Rotakidnisiewhcan1021