Markenrecht > Heidi Klum vs ihren Vater.
Verfasst: 28.05.2021, 21:38
Dieser soll sich den Namen der Tochter der Klum als Marke gesichert haben. Es ist nicht so, dass mich das Gedöns zwischen der Klum und ihrem Vater sonderlich interessieren würde, unter markenrechtlichen Gesichtspunkten ist das jedoch eine interessante Konstellation.
Wäre ja schon ziemlich dreist, was der Herr Papa da vorführt. Selbstverstänlich hat die Kleine nach deutschem Markenrecht ein bevorzugtes Recht aus Namensrecht hergeleitet. Aber sie ist, soviel ich entnehmen kann, nicht volljährig.
Nach meiner Rechtsauffassung müsste der Herr Papa das Markenrecht am Namen seiner Enkelin bald wieder los sein.
Wäre ja schon ziemlich dreist, was der Herr Papa da vorführt. Selbstverstänlich hat die Kleine nach deutschem Markenrecht ein bevorzugtes Recht aus Namensrecht hergeleitet. Aber sie ist, soviel ich entnehmen kann, nicht volljährig.
Nach meiner Rechtsauffassung müsste der Herr Papa das Markenrecht am Namen seiner Enkelin bald wieder los sein.