Dieser soll sich den Namen der Tochter der Klum als Marke gesichert haben. Es ist nicht so, dass mich das Gedöns zwischen der Klum und ihrem Vater sonderlich interessieren würde, unter markenrechtlichen Gesichtspunkten ist das jedoch eine interessante Konstellation.
Wäre ja schon ziemlich dreist, was der Herr Papa da vorführt. Selbstverstänlich hat die Kleine nach deutschem Markenrecht ein bevorzugtes Recht aus Namensrecht hergeleitet. Aber sie ist, soviel ich entnehmen kann, nicht volljährig.
Nach meiner Rechtsauffassung müsste der Herr Papa das Markenrecht am Namen seiner Enkelin bald wieder los sein.
Markenrecht > Heidi Klum vs ihren Vater.
Moderator: Gloria
Re: Markenrecht > Heidi Klum vs ihren Vater.
Ja, sehe ich auch so. Wenn jemand ein Namensrecht eines Minderjährigen geltend machen kann, dann doch wohl der Erziehungsberechtigte.
Re: Markenrecht > Heidi Klum vs ihren Vater.
Rotakidnisiewhcan1021
Re: Markenrecht > Heidi Klum vs ihren Vater.
Da hört man ja nichts mehr von. Irgendwie finde ich das ärgerlich. Jemand, der sowas berichtet sollte dann seine Leser auch informieren, wenn es da etwas neues gibt.