BGH: Emaildienst Tutanota muss Kontenüberwachung möglich machen.

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Moderator: Gloria

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admin
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BGH: Emaildienst Tutanota muss Kontenüberwachung möglich machen.

Beitrag von admin »

Der BGH stützt sich dabei auf Paragraf 100a, Abs. 1, Satz 1 StPO, wonach unter bestimmten Umständen Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden muss. Nach Absatz 4 desselben Paragrafen müsse jeder Telekommunikantionsdienstleister Gerichten, Staatsanwaltschaften und Polizei Überwachung ermöglichen. E-Mails seien Kommunikation im Sinne der Vorschrift, so der BGH.

https://www.heise.de/news/Bundesgericht ... 51834.html
Gloria
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Re: BGH: Emaildienst Tutanota muss Kontenüberwachung möglich machen.

Beitrag von Gloria »

Ist natürlich schlecht, wenn so ein Anbieter in Deutschland sitzt.

Hat da nicht einer, der nicht erkannt werden wollte, in den letzten Tagen ne Mail an den Flughafen in Minsk über einen Schweizer Anbieter geschickt?
loba
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Re: BGH: Emaildienst Tutanota muss Kontenüberwachung möglich machen.

Beitrag von loba »

Jo, es ist echt nervig. Jeder versucht mit manchmal den billigsten Tricksereien zu verhindern, dass jemand sie vorgegebene "Auswahl" abwählt.

Ganz schlimm finde ich es allerdings was Google und Youtube vorführen. Blickt da einer durch? Ist das alles so aufwendig gestaltet, damit da keiner durchblickt? Bei den Vorgaben sind ja die Zustimmungskästschen leer. Was passiert eigentlich, wenn ich da nicht extra reinklicke? Lehne ich dann ab oder stimme ich zu?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das was die machen normenkonform ist.
loba
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Re: BGH: Emaildienst Tutanota muss Kontenüberwachung möglich machen.

Beitrag von loba »

War Protonmail, Sitz in der Schweiz. Soll einer der sichersten oder sogar der sicherste Maildienst der Welt sein.
admin
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Re: BGH: Emaildienst Tutanota muss Kontenüberwachung möglich machen.

Beitrag von admin »

Rotakidnisiewhcan1021
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