Keine Mietminderung wegen Corona _
Verfasst: 02.04.2021, 13:46
Sagt das OLG Frankfurt und begründet das damit, dass es keinen Mangel sieht, weil die Räume zum vertragsgemässen Gebrauch bereitständen, der Vermieter sei für die behördlichen Einschränkungen nicht verantwortlich.
Allerdings sieht das Gericht jedoch auch die Möglichkeit, dass durch die behördlichen Massnahmen ein Wegfall der Geschäftsgrundlage gegeben sein könnte, der ein Verlangen nach einer Anpassung der Verträge rechtfertigt.
Das wurde aber offensichtlich von den Parteien nicht ins Verfahren eingebracht.
Allerdings sieht das Gericht jedoch auch die Möglichkeit, dass durch die behördlichen Massnahmen ein Wegfall der Geschäftsgrundlage gegeben sein könnte, der ein Verlangen nach einer Anpassung der Verträge rechtfertigt.
Das wurde aber offensichtlich von den Parteien nicht ins Verfahren eingebracht.