Sagt das OLG Frankfurt und begründet das damit, dass es keinen Mangel sieht, weil die Räume zum vertragsgemässen Gebrauch bereitständen, der Vermieter sei für die behördlichen Einschränkungen nicht verantwortlich.
Allerdings sieht das Gericht jedoch auch die Möglichkeit, dass durch die behördlichen Massnahmen ein Wegfall der Geschäftsgrundlage gegeben sein könnte, der ein Verlangen nach einer Anpassung der Verträge rechtfertigt.
Das wurde aber offensichtlich von den Parteien nicht ins Verfahren eingebracht.
Keine Mietminderung wegen Corona _
Moderator: Gloria
Re: Keine Mietminderung wegen Corona _
Naja, das sollte schon einen Mietmangel darstellen. Ein Vermieter ist ja auch für Gestank oder Baulärm in die Verantwortung zu nehmen, auch, wenn er nichts dafür kann.
Und klar, mit dem Wegfall der Vertragsgrundlage zu argumentieren ist natürlich auch ein Weg. Möglicherweise der bessere.
Und klar, mit dem Wegfall der Vertragsgrundlage zu argumentieren ist natürlich auch ein Weg. Möglicherweise der bessere.
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Re: Keine Mietminderung wegen Corona _
Eigentlich wäre es ja Sache der Bundesregierung und somit Gesetzgebers gewesen in einigen Bereichen, für den Zeitraum der Pandemie und den Einschränkungen, für etwas Rechtssicherheit zu sorgen, welche die finanziell gebeutelten Menschen zu entlasten.
Aber, wie die Pandemie überdeutlich gezeigt hat, sind die ja mit so ziemlich allem überfordert.
Aber, wie die Pandemie überdeutlich gezeigt hat, sind die ja mit so ziemlich allem überfordert.
Re: Keine Mietminderung wegen Corona _
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