Da zogen sich Polizisten bereits zuhause die Uniform an und meinten, dass sie damit schon im Dienst wären und das wohl zu bezahlen wäre.
Auf die Idee muss man erst mal kommen und sowas muss man dann auch erstmal bis zum Bundesarbeitsgericht treiben. Das jedenfalls sagt NEIN. Das hätte dann ja auch jede Krankenschwester, jeder Arzt, jeder Müllfahrer so machen können.
Bundesarbeitsgericht. Aktenzeichen 5 AZR 292/20
Bundesarbeitsgericht > Kurioses Urteil zur Arbeitszeit _
Moderator: Gloria
Re: Bundesarbeitsgericht > Kurioses Urteil zur Arbeitszeit _
Tscha, unsere Ordnungshüter, listig wie Bugs Bunny. Klar, wir gehen noch mit der Uniform ins Bett und das Gehalt verdoppelt und verdreifacht sich.
Re: Bundesarbeitsgericht > Kurioses Urteil zur Arbeitszeit _
Rotakidnisiewhcan1021