Ladendiebstahl und Fangprämie
Moderator: Gloria
Ladendiebstahl und Fangprämie
Hallo. Mein Thema ist Ladendiebstahl. Es wird jemand beim Klauen erwischt, sollte 3,50 Euro kosten. Der Klauer wird erwischt, muß einen Zettel unterschreiben und muß sofort 100 Euro zahlen die er nicht hat. Es gibt Ladenverbot. Dann schreibt der Klauer einen Brief an das Kaufhaus, er entschuldigt sich, sagt er will zahlen und fragt nach Kontonummer. Es kommt nichts, dann kommt ein Brief vom Anwalt. 100 Euro und ungefähr 35 Euro Anwaltskosten. Muß der Klauer diese 135 Euro bezahlen?
Unter gewissen Umständen muß der Dieb diese Kosten tragen. Bei einem Warenwert von 4 Euro wohl aber nicht. Die Gerichte spielen bis 50 Euro mit. Wenn der Dieb das Kaufhaus angeschrieben hat, seine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft signalisiert hat und um Bekanntgabe der Kontonummer gebeten hat, war die Einschaltung eines Anwalts zu diesem Zeitpunkt wohl nicht notwendig.
Re: Ladendiebstahl und Fangprämie
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