Niessbrauch?

Das Erbrecht lässt sich nur schwer in Kategorien einteilen. Deshalb hier hinein alles, was so rund ums Thema Erben anfällt.

Moderator: Gloria

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mercedes
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Niessbrauch?

Beitrag von mercedes »

Zum Grund meines Hierseins: Niessbrauch kennt man ja allgemein aus den Erbrecht und hier, wenn es um Immobilien geht, die, bevor der Erbfall eingetreten ist verschenkt werden, wobei sich jedoch eine wirtschaftliche Nutzung bis zu Eintreten des Erbfalls (oder darüber hinaus) vom Verschenker vorbehalten wird. Wird ja auch oft mit einem eingeräumten Wohnrecht verwechselt.

Nach meinem Rechtsverständnis liesse sich ein Niessbrauch aber auch auf alles anwenden was halt übertragbar ist, auch z. B. auf Rechte. Und das für jede Art der Übertragung von etwas, egal ob das nun im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist oder für ganz normale vertragliche Vereinbarungen des täglichen Lebens.
rock
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Registriert: 10.02.2021, 18:27

Re: Niessbrauch?

Beitrag von rock »

Soviel ich weiss heisst Niesbrauch ja nichts anderes, alsdass ich den Nutzen aus etwas ziehen darf, was mir nicht gehört. Das Recht muss halt von dem eingeräumt werden wer die Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Das kann also alles sein, eine Immobilie oder auch ein Auto.
admin
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Re: Niessbrauch?

Beitrag von admin »

Rotakidnisiewhcan1021
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