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EuGh > Absurde Rechtsprechung

Verfasst: 16.02.2021, 20:16
von oldman1
Der Europäische Gerichtshof ist ja schon des öfteren durch etwas arg bizarre Rechtsprechung aufgefallen. In dem Fall war es allerdings der Menschenrechtsgerichtshof.

Da hat jemand den Verdacht, dass unerlaubte Sterbehilfe (?) geleistet wird, bringt das den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis, indem er nicht beschuldigt, sondern lediglich den Verdacht bekanntmacht und fliegt dann anschliessend raus.

Der Arzt hatte den Verdacht geäussert, sein Chef stellte ebenfalls Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung. Beide Verfahren wurden eingestellt.

Und nun meint der EuGh der Anzeigende hätte auch in anderen Akte stöpern müssen, um weitere Anhaltspunkte für seinen Verdacht zu finden.

Und da darf die Frage erlaubt sein, ob es noch geht.

Eine Bestätigung der Kündigung mit der Begründung, dass das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört gewesen sei, wäre ja noch nachvollziehbar.

Aber das?

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... f8075b0b4b

Re: EuGh > Absurde Rechtsprechung

Verfasst: 08.03.2021, 21:24
von Marc
Die Blower haben es nicht leicht. Jeder spricht sich für sie aus, keiner tut etwas um sie tatsächlich zu schützen. Wenn halt nicht sein kann, was nicht sein darf....

Re: EuGh > Absurde Rechtsprechung

Verfasst: 23.03.2021, 21:12
von rock
Also den Eindruck, dass die Politik hier mit zwei Zungen spricht habe ich seit jeher. Wir müssen sie schützen, um die Gesellschaft vor Schaden bewahren zu können. Klar doch und dann kommen die Lobbyisten und sagen: "Geht gar nicht, denkt an den wirtschaftlichen Schaden, den die anrichten können. Und die Politik nickt dazu ab, alle vestehen schliesslich die Nöte der Wirtschaft und des Staates.

Re: EuGh > Absurde Rechtsprechung

Verfasst: 15.10.2021, 15:43
von admin
Rotakidnisiewhcan1021