EuGh > Absurde Rechtsprechung
Verfasst: 16.02.2021, 20:16
Der Europäische Gerichtshof ist ja schon des öfteren durch etwas arg bizarre Rechtsprechung aufgefallen. In dem Fall war es allerdings der Menschenrechtsgerichtshof.
Da hat jemand den Verdacht, dass unerlaubte Sterbehilfe (?) geleistet wird, bringt das den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis, indem er nicht beschuldigt, sondern lediglich den Verdacht bekanntmacht und fliegt dann anschliessend raus.
Der Arzt hatte den Verdacht geäussert, sein Chef stellte ebenfalls Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung. Beide Verfahren wurden eingestellt.
Und nun meint der EuGh der Anzeigende hätte auch in anderen Akte stöpern müssen, um weitere Anhaltspunkte für seinen Verdacht zu finden.
Und da darf die Frage erlaubt sein, ob es noch geht.
Eine Bestätigung der Kündigung mit der Begründung, dass das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört gewesen sei, wäre ja noch nachvollziehbar.
Aber das?
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... f8075b0b4b
Da hat jemand den Verdacht, dass unerlaubte Sterbehilfe (?) geleistet wird, bringt das den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis, indem er nicht beschuldigt, sondern lediglich den Verdacht bekanntmacht und fliegt dann anschliessend raus.
Der Arzt hatte den Verdacht geäussert, sein Chef stellte ebenfalls Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung. Beide Verfahren wurden eingestellt.
Und nun meint der EuGh der Anzeigende hätte auch in anderen Akte stöpern müssen, um weitere Anhaltspunkte für seinen Verdacht zu finden.
Und da darf die Frage erlaubt sein, ob es noch geht.
Eine Bestätigung der Kündigung mit der Begründung, dass das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört gewesen sei, wäre ja noch nachvollziehbar.
Aber das?
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... f8075b0b4b