Geerbt ohne es zu wissen.
Verfasst: 27.01.2021, 19:58
In Deutschland muss man ja widerrufen, wenn man Erbe geworden ist.
Wie ist denn das, wenn jemand im Ausland unauffindbar ist, nach zwei Jahren erfährt, dass er Erbe geworden war, aber nicht widerrufen konnte, weil er es halt nicht wusste.
Wie ist denn das, wenn jemand im Ausland unauffindbar ist, nach zwei Jahren erfährt, dass er Erbe geworden war, aber nicht widerrufen konnte, weil er es halt nicht wusste.