Baden, Duschen in der Nacht

Hier rein alles, was einen Bezug zum Vertrag oder zu sonstigen Abmachungen zwischen Vermieter und Mieter hat.

Moderator: Gloria

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roadrunner
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Baden, Duschen in der Nacht

Beitrag von roadrunner »

Wie ist das denn mit dem Duschen und Baden in der Nacht? Kann man das als Ruhestörung sehen? Ist es illegal?

Und was ist, wenn die Hausbewohner sich ständig deswegen beschweren und deswegen extra die Hausordnung geändert wird und dann drinsteht, daß Baden und Duschen ab 22 Uhr nicht mehr erlaubt sind?

Der Hintergrund meiner Frage ist einfach, es gibt halt Menschen die arbeiten bis 12 oder ein Uhr nachts und wenn z. B. jemand den ganzen Abend in der Küche steht und auf der Arbeit keine Gelegenheit zum Duschen hat, kann man doch von dem nicht verlangen, daß er sich nach Essen riechend zu seiner Frau ins Bett legt.
Schnippel
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Beitrag von Schnippel »

Als Ruhestörung kann man das ganz sicher sehen, ne andere Frage ist, ob diese Ruhestörung hinzunehmen ist und hier meine ich mich zu erinnern, dass sich die Rechtsprechung dazu in den letzten Jahren dahingehend gedreht hat, dass nachts Baden und Duschen zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehört, solange man es nicht übertreibt.
roadrunner
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Beitrag von roadrunner »

Der Ansicht bin ich auch und ich mache schon immer sehr schnell, Wasser kurz auf, eingeseift, Wasser wieder auf und alles abgespült. Cest tout. Ich will ja keinen mit meiner "Ruhestörung" belässtigen. Meine Mitbewohner im Haus sind jedoch der Meinung das wäre schon zuviel.
Caru
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Beitrag von Caru »

So wie Du schilderst, dass Du es machst roadrummer, sehen es die meisten Gerichte als zulässig an. Die Frage, ob Mitbewohner deswegen die Miete mindern können ist noch nicht endgültig geklärt. Es wäre aber ein Widerspruch, wenn Sie es könnten.
indi
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Beitrag von indi »

Das ist mal wieder ein Problem, daß es so nur in Deutschland geben dürfte.
Gloria
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Beitrag von Gloria »

Auch hier war die Rechtsprechung mal anders. Mittlerweile sehen die Gerichte es aber richtigerweise als normalen Mietgebrauch an, wenn Mieter in der Nacht Baden und Duschen, soweit dies nicht zu übermäßigen Belästigungen der anderen Mieter führt.
Caru
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Beitrag von Caru »

Gottseidank passt sich auch Rechtsprechung manchmal an allgemein veränderte Lebensumstände an Gloria.
Geri
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Beitrag von Geri »

Und das ist auch gut so. Soll jemand, der den ganzen Abend bis in die Nacht in einer Küche gestanden hat, stinkend ins Bett gehen müssen, nur damit die Nachbarn völlig ohne Beeinträchtigung schlafen können?
Schnippel
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Beitrag von Schnippel »

Jo, diese Tagmenschen. Gucken einem blöd an, wenn man mal um 22 Uhr 05 bei ihnen klingelt, haben aber kein Problem bei einem Nachtarbeiter, von dem sie wissen, dass er bis Mittag schläft morgens um acht Sturm zu klingeln. :evil:
admin
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Re: Baden, Duschen in der Nacht

Beitrag von admin »

Rotakidnisiewhcan1021
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