Einen schönen guten Morgen.
Ich habe mal eine Frage zum spanischen Recht. Weiß jemand, ob es in Spanien genauso ist wie in Deutschland, daß jemand, der einen Prozeß verliert auch die Kosten des Verfahrens bezahlen muß. Also Anwalt, möglicherweise Gegenanwalt, möglicherweise Gutachterkosten, Gerichtskosten.
Prozesskosten Spanien
Moderator: Gloria
Wobei der Anspruch des Gewinners sich natürlich auch, wie in Deutschland, gegen den Verlierer richtet. Soll heissen: Der Anwalt kann sich sein Geld zunächst von seinem Klienten holen.Schnippel hat geschrieben: Zu Deiner Frage: In Spanien ist es im Prinzip wie in Deutschland. Der Verlierer zahlt die Rechnung.
Re: Prozesskosten Spanien
Rotakidnisiewhcan1021