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GmbH - Gesellschaftskapital ins Impressum?

Verfasst: 26.05.2010, 03:18
von doro
Hallo allerseits. Ich habe heute in einer Rechtsseite einen Nebensatz gefunden, dass bei einer GmbH das Gesellschaftskapital im Impressum angegeben sein muß. Es stand auch dabei, daß dies so gut wir unbekannt ist. Warum es drin stehen muß und was die Rechtsgrundlage ist, stand nicht dabei. Kann das wirklich sein? Dann wären ja alle GmbHs abmahngefährdet.

Verfasst: 26.05.2010, 22:44
von Schnippel
Ist das eine alte oder eine neue Information? Da hat sich in den letzten Wochen was geändert. Es müssen jetzt zusätzliche Informationen ins Impressum.

Verfasst: 27.05.2010, 01:52
von Schneidmich
Würde mich auch interessieren, muß mich interessieren, weil ich davon betroffen bin.

Verfasst: 27.05.2010, 19:13
von Caru
Keine Ahnung wo das herkommt. Das Thema taucht immer wieder mal wie ein Gespenst auf und verschwindet wieder. Einmal heisst es, das Gesellschaftskapital einer GmbH, AG oder was auch immer muss im Impressum angegeben werden. Dann wiederum heisst es, es muss angegeben werden, wenn die Stammeinlagen noch nicht vollständig erbracht sind, ein andermal heisst es, das Gesellschaftskapital muss im Impressum aufgeführt sein, wenn Angaben zum Gesellschaftskapital gemacht werden. Womit ich mit letzter Formulierung überhaupt nichts anfangen kann. Heisst das, dass im Impressum das Kapital einer Gesellschaft aufgeführt werden muss, wenn irgendwo sonst Angaben zum Gesellschaftskapital gemacht werden oder heisst es schlicht: Wenn Angaben gemacht werden, müssen Angaben gemacht werden?

Ich habe in meinen Seiten dazu keine Angaben und habe mich deshalb auch nie um die Thematik gekümmert. Das Nichtvorhandensein dürfte ziemlich sicher keinen Wettbewerbsverstoss darstellen und somit auch nicht abmahngefährdet sein.

Wo das geregelt sein könnte? Möglicherweise in der Gewerbeordnung.

Verfasst: 27.05.2010, 19:43
von Blanca
Ich meine auch mal gelesen zu haben, daß eine Gesellschaft, die sich in der Auflösung oder Insolvenz befindet dies ebenfalls im Impressum zur Kenntnis bringen muss.

Verfasst: 27.05.2010, 23:38
von Jangmeet
@Schnippsel

Also in dieser, in einem anderen Thread erwähnten, neuen Infoverordnung konnte ich dazu nichts finden.

Verfasst: 28.05.2010, 21:49
von Schnippel
Schnippel, Jangmeet, nicht Schnippsel.

Habe mal ein bisschen im Net gesucht, es gibt dazu einige schwammige Aussagen, aber wirklich nichts konkretes. Ist vielleicht auch so ein Internetmärchen, wie die vielen Disclaimergeschichten.

Verfasst: 31.05.2010, 22:08
von dotcom
Gelesen habe ich darüber auch schon, verstanden habe ich es nicht. Gibt es denn dazu nicht irgendwo eine klare Aussage?

Verfasst: 01.06.2010, 05:50
von Schnippel
Ich hab mal ein wenig gesucht, ob sowas schon mal abgemahnt wurde. In den einschlägigen Foren konnte ich dazu nichts finden.

Re: GmbH - Gesellschaftskapital ins Impressum?

Verfasst: 23.03.2021, 22:00
von rock
Dieser Unsinn hat sich ja gottseidank nicht durchgesetzt.

Re: GmbH - Gesellschaftskapital ins Impressum?

Verfasst: 15.10.2021, 16:00
von admin
Rotakidnisiewhcan1021