Ich habe schon eine diesbezügliche Frage in der Rubrik Urheberrecht gestellt. Diese passt aber wahrscheinlich dort nicht hin.
Welches Gericht ist denn bei Streitigkeiten um urheberrechtliche Probleme eines Arbeitsnehmers zuständig. Vordergründig hätte ich mal sofort gesagt: ein Arbeitsgericht. Dem scheint aber nicht so zu sein, wenn ich einige Sachen, die ich im Internet gefunden habe richtig interpretiere. Es könnten auch die normalen Zivilgerichte sein.
Urheberrecht - Arbeitnehmer - zuständiges Gericht
Moderator: Gloria
Re: Urheberrecht - Arbeitnehmer - zuständiges Gericht
Rotakidnisiewhcan1021