Maklergebühr für Vorschlagsliste
Verfasst: 05.07.2010, 21:47
Ich bin mir nicht sicher, ob ich in dieser Rubrik richtig bin. Es könnte ja auch unter Vertragsrecht etc fallen.
Es scheint ja immer mehr Mode zu werden, daß (z. B. auch im Internet) lediglich Informationen darüber angeboten werden, wo eine Wohnung, ein Haus etc vermietet wird und für die Zurverfügungstellung der Listen dann Gebühren erhoben werden. Im Grunde genommen machen die ja auch so etwas wie eine Maklertätigkeit. Ist diese Erhebung von Gebühren, Kosten oder wie immer man das auch nennen mag rechtlich überhaupt zulässig? So viel ich weiß, fallen Vermittlungsgebühren von Maklern ja nur bei Erfolg an.
Es scheint ja immer mehr Mode zu werden, daß (z. B. auch im Internet) lediglich Informationen darüber angeboten werden, wo eine Wohnung, ein Haus etc vermietet wird und für die Zurverfügungstellung der Listen dann Gebühren erhoben werden. Im Grunde genommen machen die ja auch so etwas wie eine Maklertätigkeit. Ist diese Erhebung von Gebühren, Kosten oder wie immer man das auch nennen mag rechtlich überhaupt zulässig? So viel ich weiß, fallen Vermittlungsgebühren von Maklern ja nur bei Erfolg an.