Arbeitnehmer und Urheberrecht
Moderator: Gloria
Arbeitnehmer und Urheberrecht
Wie ist denn das eigentlich, geht bei einem Arbeitnehmer das Urheberrecht auf den Arbeitgeber über?
Bei Arbeitnehmern gibts Ausnahmen. Frag mich aber nicht welche. Habe ich mal in einem andern Forum gelesen und erinnere mich nur dunkel. Erinnere mich aber auch nicht mehr wo das war.
Zuletzt geändert von Schnippel am 25.05.2010, 03:26, insgesamt 1-mal geändert.
Gemeint ist wahrscheinlich tatsächlich das Urheberrecht, wie das z. B. bei Konstellationen eines angestellten Grafikers, Fotografen etc ist.
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Es bleibt also beim Gestalter. Was eingeschränkt ist, ist das Nutzungsrecht. Steht auch so irgendwo im Urheberrechtsgesetz. Ist ja auch logisch, dass so ein Urheberrecht eingeschränkt sein muss, weil der Urheber ja von seinem Chef dafür bezahlt wird, für diesen Chef Sachen zu erstellen, an denen halt von Gesetzes wegen ein Urheberrecht entsteht.
Inwieweit sich das Nutzungsrecht auf den Arbeitgeber überträgt ergibt sich entweder aus der Konstellation des Arbeitsverhältnisses oder aus der arbeitsvertraglichen Gestaltung.
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Es bleibt also beim Gestalter. Was eingeschränkt ist, ist das Nutzungsrecht. Steht auch so irgendwo im Urheberrechtsgesetz. Ist ja auch logisch, dass so ein Urheberrecht eingeschränkt sein muss, weil der Urheber ja von seinem Chef dafür bezahlt wird, für diesen Chef Sachen zu erstellen, an denen halt von Gesetzes wegen ein Urheberrecht entsteht.
Inwieweit sich das Nutzungsrecht auf den Arbeitgeber überträgt ergibt sich entweder aus der Konstellation des Arbeitsverhältnisses oder aus der arbeitsvertraglichen Gestaltung.
Naja, es war wohl nie so einfach wie in den letzten Jahren sich, wenn sich ein juristischer Konflickt abzeichnet, mal im Voraus ein wenig schlau zu machen.Locke hat geschrieben:Leicht gesagt.
Vieles findet sich im Internet, z. B. in Foren wie diesem, es gibt die Hotlines, die man mal für kleines Geld kurz anrufen kann und ein paar sonstige Möglichkeiten gibt es auch noch.
Re: Arbeitnehmer und Urheberrecht
Rotakidnisiewhcan1021