Seite 1 von 1

Pflichtteilsberechtigte

Verfasst: 21.05.2010, 08:01
von roadrunner
Habs nie verstanden. Wer ist eigentlich ganz allgemein "Pflichtteilsberechtigter"?

Verfasst: 23.05.2010, 08:11
von aubry
Wenn ich es so überdenke; den Begriff kennt jeder, so richtig weiß aber wahrscheinlich keiner, was damit wirklich gemeint ist, bzw. wer eigentlich wirklich einen Anspruch auf ein Pflichtteil hat.

Verfasst: 23.05.2010, 19:14
von Schnippel
Pflichteilsberechtigt kann nur jemand sein, der mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt ist.

Verfasst: 24.05.2010, 03:45
von Blanca
Mein verstorber Vater hatte unserer Mutter per Berliner Testament alles vermacht. Ich und die Kinder meines ebenfalls verstorbenen Bruders hätten zum damaligen Zeitpunkt unser Pflichtteil fordern können, wenn wir denn gewollt hätten.

Verfasst: 25.05.2010, 03:24
von Schnippel
Und was ist, wenn jetzt die Mama mit nen Neuen die ganze Kohle verbrät?

Verfasst: 26.05.2010, 02:33
von Gloria
Pflichtteilsberechtig sind immer Kinder und Ehepartner. Die sonstigen, weiter Verwandten in gerader Linie nur, wenn vor Ihnen keiner steht, der ebenfalls pflichtteilsberechtigt ist.

Verfasst: 07.06.2010, 03:14
von roadrunner
Danke für die Aufklärung.

Re: Pflichtteilsberechtigte

Verfasst: 18.10.2021, 15:30
von admin
Rotakidnisiewhcan1021