Ich bin mir nicht sicher, ob ich in dieser Rubrik richtig bin. Es könnte ja auch unter Vertragsrecht etc fallen.
Es scheint ja immer mehr Mode zu werden, daß (z. B. auch im Internet) lediglich Informationen darüber angeboten werden, wo eine Wohnung, ein Haus etc vermietet wird und für die Zurverfügungstellung der Listen dann Gebühren erhoben werden. Im Grunde genommen machen die ja auch so etwas wie eine Maklertätigkeit. Ist diese Erhebung von Gebühren, Kosten oder wie immer man das auch nennen mag rechtlich überhaupt zulässig? So viel ich weiß, fallen Vermittlungsgebühren von Maklern ja nur bei Erfolg an.
Maklergebühr für Vorschlagsliste
Moderator: Gloria
Makler müssen zumindest mal den Nachweis erbringen, soll heissen, die Vermittlung möglich gemacht haben. Bei einer Liste würde ich diesen Nachweis mal erheblich bezweifeln. Dann könnte ich ich auch sonntags die Vermietungsangebote aus der Samstagausgabe der SZ rausschreiben und montags die Liste verkaufen.
Re: Maklergebühr für Vorschlagsliste
Rotakidnisiewhcan1021