Landgericht Hamburg, COCA COLA müsste EDEKA weiter beliefern.

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Gloria
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Landgericht Hamburg, COCA COLA müsste EDEKA weiter beliefern.

Beitrag von Gloria »

Ist zwar auch ein Urteil, aber halt nur eine Einstweilige Verfügung, kurz befristet bis zum 30 September d. J., COCA COLA wurde nicht angehört.

Nun ist es so, dass eine Einstweilige Verfügung eine Hauptsache nicht vorwegnehmen darf, diese Hauptsache ist ein ganz normaler zivilrechtlicher Streit, bei dem die Streithähne vor Gericht ihre Forderungen und Argumente vorbringen können. Edeka wird also klagen müssen, tun sie es nicht, hat sich die Einstweilige erledigt.

Das Gericht scheint kartellrechtliche Aspekte in seine Betrachtung einbezogen zu haben, die jedoch für diesen Fall nicht so massgebend erscheinen. Die Betonung liegt auf "scheinen".

Massgeblicher dürfte der Grundsatz sein "Verträge sind einzuhalten".

Das ist auch der Grund, warum ein grosser deutscher Spekulant mit Gas aktuell ins Straucheln geraten ist, gerettet werden musste und von Gaskunden weiter gerettet werden soll. Er ist halt systemrelevant, was Coca Cola nicht ist, ebensowenig wie Edeka.

Nun soll zwischen Coca Cola und Edeka im Januar 2022 ein Vertrag geschlossen worden sein über den nichts bekannt ist. Wesentlich dürfte sein, ob dieser Vertrag es zulässt, dass Coca Cola aktuell die Preise erhöht. Unerwartete zwischenzeitliche Kostensteigerungen, die nicht bedacht und somit in die vertraglichen Vereinbarungen absichernd miteinbezogen wurden, sind grundsätzlich kein Grund Preise erhöhen zu können, sowas gehört zum Geschäftsrisiko.

Die Einstweilige Verfügung sagt nun, dass Coca Cola Edeka weiter beliefern muss. Richtiger wäre die Formulierung, dass Edeka weiter beliefert werden müsste, im Klartext, das die Einstweile Verfügung erlassende Gericht vertritt die Rechtsauffassung, dass Coca Cola keine Rechtsgrundlage hat nun Edeka die Pistole auf die Brust zu setzen. Ob das ein nun wahrscheinlich folgender Prozess das bestätigen wird bleibt abzuwarten.

Die Formulierung "Edeka müsste weiter beliefert werden" macht es klar, kein Gericht kann jemanden zwingen gegen seinen Willen einen Vertrag einzuhalten. Einem Betroffenen, dem die Vertragserfüllung verweigert wird, bleibt dann nur der Schadensersatz, so ihm ein Schaden entsteht, was bei Edeka nicht unbedingt sein muss, aber abzuwarten bleibt, wenn denn Coca Cola bei seinen Forderungen bleibt und deswegen nicht mehr liefert und das Gericht dann im Hauptverfahren den Tenor der Einstweiligen Verfügung bestätigt.

Der Verlautbarungen EDEKAs dazu: "Sie (die Einstweilige Verfügung) setze der "Preistreiberei" einiger Markenkonzerne Grenzen, die mit ungerechtfertigten Preiserhöhungsforderungen ihre Gewinne maximieren wollten" und "Gerade in Zeiten der steigenden Inflation ist es ein wichtiges Anliegen von Edeka, die privaten Haushalte zu entlasten", kann man zur Kenntnis, muss sie aber nicht ernst nehmen. Ersteres gibt die Einstweilige Verfügung nicht her und Zweiteres kann als Marketingaussage gesehen werden. Dasselbe gilt für das Argument Edekas "Nicht vermeidbare Preissteigerungen müssten in der gesamten Wertschöpfungskette verteilt werden". Das kingt moralisch und etisch vertretbar, einen Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings nicht.

Jetzt bleibt es abzuwarten wie es weitergeht und wenn es weitergeht werden wir wahrscheinlich irgendwann schlauer sein.
Gloria
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Re: Landgericht Hamburg, COCA COLA müsste EDEKA weiter beliefern.

Beitrag von Gloria »

Im Blätterwald wurde viel dazu geschrieben, im Blätterwald wurde viel Unsinn dazu geschrieben, wie z. B., dass Coca Cola Edeka weiter beliefern muss.

Es ist nichts bekannt dazu, aber es ist zu vermuten, dass Coca Cola nicht geliefert hat.

Das ist der Wortlaut der Einstweiligen Verfügung: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha ... E220032835

Das Landgericht Hamburg hat nun die Einstweilige Verfügung aufgehoben und entschieden, wie es zu erwarten war, dass Coca Cola nicht liefern muss.

https://www.rnd.de/wirtschaft/coca-cola ... MO3NI.html

Edeka sieht das immer noch anders. Bleibt also abzuwarten, ob sie in die Berufung gehen. Viel Aussichten dürfte eine solche jedoch nicht haben.

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