Fristlose Kündigung wg. angeblicher Beleidigung.

Hier rein alles, was einen Bezug zum Vertrag oder zu sonstigen Abmachungen zwischen Vermieter und Mieter hat.

Moderator: Gloria

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domino
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Fristlose Kündigung wg. angeblicher Beleidigung.

Beitrag von domino »

Das habe ich gerade in meinem Bekanntenkreis. Meine Bekannte streitet sich schon ne Ganze Weile mit Ihrer Vermieterin rum, weil die keinerlei Motivation verspürt offensichtliche Mängel an der Mietsache zu beseitigen.

Jetzt soll diese Vermieterin sie vor dem Haus abgefangen und sie aufgefordert haben Mängel der Wohnung auf eigene Kosten reparieren zu lassen.

Meine Bekannte hat darauf mit "Du kannst mich mal...." reagiert und drei Tage später hatte sie die fristlose Kündigung im Briefkasten, mit der Begründung, dass das Vertrauensverhältnis unwiederherstellbar zerstört sei.

Hat jemand Kenntnis, dass etwas Ähnliches mal vor Gericht ging und was das Gericht dazu gesagt hat?
Gloria
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Wohnort: München

Re: Fristlose Kündigung wg. angeblicher Beleidigung.

Beitrag von Gloria »

Nee, also ich denke nicht, dass das als Kündigungsgrund reicht. Weder für eine fristgerechte und schon gar nicht für eine sofortige.

Es gibt da ein ähnliches Urteil des Amtsgerichts Köpenick, dass mir durchaus vergleichbar erscheint.

Ich hab mal die massgeblichen Passagen kopiert:

>> Es kann dahinstehen, ob der Beklagte dem Hausverwalter gegenüber die Worte “fuck you” geäußert hat, da eine solche einmalige – jugendsprachlich verbreitete – Unmutsäußerung, zumal in einer als bedrängend empfundenen Situation, nicht ausreicht, um eine Kündigung zu begründen. Die Worte sind insbesondere unter Berücksichtigung der angespannten Situation während eines Räumungsrechtsstreits nicht derart schwerwiegend und ehrverletzend, dass sie die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses begründen könnten.

>> Die Äußerung, kann auch kein berechtigtes Interesse des Klägers an der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses begründen, da wegen der sozialen Bedeutung der Wohnung für den Mieter als Lebensmittelpunkt ein Interesse von Gewicht erforderlich ist.

Aktenzeichen: 3 C 201/19

..........

tlletsesegnieueu
domino
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Re: Fristlose Kündigung wg. angeblicher Beleidigung.

Beitrag von domino »

Danke Gloria, das macht ja Hoffnung. Es wäre mir auch übertrieben vorgekommen, wenn das ein Grund zur Kündigung sein sollte. Ist ja keine Körperverletzung und es gibt schlimmere Beschimpfungen.
globetrotter
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Re: Fristlose Kündigung wg. angeblicher Beleidigung.

Beitrag von globetrotter »

Wäre ja noch schöner, wenn jedem Mieter, dem in einer heftigen Diskussion mal ein "Arschloch" herausrutscht, deswegen fristlos gekündigt werden könnte.

Wenn vorher von Seiten des Mieters alles korret abgelaufen ist, kann sowas nicht herangezogen werden zu behaupten, dass damit das Vertrauensverhältnis unwiderbringlich zerstört sei und deshalb eine Kündigung berechtigt ist.
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