BGH: Google Bildersuche verletzt kein Urheberrecht

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Moderator: Gloria

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BGH: Google Bildersuche verletzt kein Urheberrecht

Beitrag von admin »

Die Mitteilung der Pressestelle des BGH:

Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.

Die von Google betriebene Internetsuchmaschine verfügt über eine textgesteuerte Bildsuchfunktion, mit der man durch Eingabe von Suchbegriffen nach Abbildungen suchen kann, die Dritte im Zusammenhang mit dem eingegebenen Suchwort ins Internet gestellt haben. Die von der Suchmaschine aufgefundenen Bilder werden in der Trefferliste als verkleinerte und in ihrer Pixelanzahl gegenüber den auf den Originalseiten vorgehaltenen Abbildungen reduzierte Vorschaubilder gezeigt (sog. Thumbnails). Die Vorschaubilder enthalten einen elektronischen Verweis (Link), über den man zu der Internetseite gelangen kann, die die entsprechende Abbildung enthält. Zur Verkürzung des Suchvorgangs durchsucht Google das Internet in regelmäßigen Intervallen nach Abbildungen und hält diese als Vorschaubilder auf ihren Servern vor, so dass kurze Zeit nach Eingabe eines Suchworts die Trefferliste mit den entsprechenden Vorschaubildern angezeigt werden kann.

Die Klägerin ist bildende Künstlerin und unterhält eine eigene Internetseite, auf der Abbildungen ihrer Kunstwerke eingestellt sind. Im Februar 2005 wurden bei Eingabe ihres Namens als Suchwort in die Suchmaschine der Beklagten Abbildungen ihrer Kunstwerke als Vorschaubilder angezeigt.

Die Vorinstanzen haben die auf Unterlassung gerichtete Klage der Klägerin abgewiesen. Nach Ansicht des Berufungsgerichts hat die Beklagte zwar das Urheberrecht der Klägerin widerrechtlich verletzt. Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sei jedoch rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Er hat angenommen, dass die Beklagte schon keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung begangen hat. In Übereinstimmung mit den Feststellungen des Berufungsgerichts ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass die Klägerin zwar nicht durch eine ausdrückliche oder stillschweigende rechtsgeschäftliche Erklärung Google ein Recht zur Nutzung ihrer Werke als Vorschaubilder im Rahmen der Bildersuche eingeräumt hat. Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), ist jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten der Klägerin (auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

Für Fälle, in denen – anders als im jetzt entschiedenen Fall – die von der Suchmaschine aufgefundenen und als Vorschaubilder angezeigten Abbildungen von dazu nicht berechtigten Personen in das Internet eingestellt worden sind, hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Dienstleistungen die Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft nach der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr in Anspruch nehmen können (EuGH, Urt. v. 23.3.2010 – C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff. – Google France/Louis Vuitton). Danach käme eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers erst dann in Betracht, wenn er von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Information Kenntnis erlangt hat.

Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – Vorschaubilder

LG Erfurt – Urteil vom 15. März 2007 – 3 O 1108/05

OLG Jena – Urteil vom 27. Februar 2008 – 2 U 319/07, GRUR-RR 2008, 223

Karlsruhe, den 29. April 2010
Schnippel
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Beitrag von Schnippel »

Wunderbar, dann werde ich doch mal gleich drangehen und meinen eigenen Robot zum Bildersammeln losschicken. Meinen Schnüffler kann man ja auch ausschliessen und auch er hält sich auch an die Anweisung.
Caru
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Beitrag von Caru »

Ich hab mich ja fast an meinen Kaffee verschluckt, als ich die Überschrift gelesen hab. Wäre heute der 1. April, hätte ich es für einen gut gemachten Fake gehalten. Aber wir haben Ende Mai.
onliner
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Beitrag von onliner »

Ich könnte mich grad schon wieder aufregen. Diese Hetzerei gegen Google geht mir doch langsam auf den Keks. Ich fahre seit Jahren mit Google sehr gut. Die übrigen Suchmaschienen kriegen doch nichts geregelt. Siehe Bing. Gross angekündigt, mit Millionenaufwand beworben, im Browser von MS intergriert und was ist? Nichts. Nicht viel mehr als vorher, als MS Bing noch Live oder so nannte.
Schnippel
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Beitrag von Schnippel »

Und um das loszuwerden hast Du Dich jetzt extra hier angemeldet?
onliner
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Beitrag von onliner »

Habe ich. Es wird langsam Zeit eine Gegenfront der Googlefreunde zu formieren. Die Hetzkampagne gegen Google wird von Tag zu Tag krasser.

Was ist denn an diesem Urteil auszusetzen? Caru hat sich verschluckt! Warum hat Caru sich verschluckt? Weil er nicht durchblickt? Niemand wird gezwungen mit Google zu arbeiten. Wer nicht mit Google arbeiten will soll halt den Bot aussperren und Ruhe ist. Ich finde das Urteil des Bundesgerichtshof absolut in Ordnung. Es scheint noch Richter zu geben, die wissen vovon sie reden.l
Schnippel
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Beitrag von Schnippel »

Doppelt.
Zuletzt geändert von Schnippel am 27.05.2010, 23:27, insgesamt 1-mal geändert.
Schnippel
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Beitrag von Schnippel »

onliner hat geschrieben:Habe ich. Es wird langsam Zeit eine Gegenfront der Googlefreunde zu formieren. Die Hetzkampagne gegen Google wird von Tag zu Tag krasser.

Was ist denn an diesem Urteil auszusetzen? Caru hat sich verschluckt! Warum hat Caru sich verschluckt? Weil er nicht durchblickt? Niemand wird gezwungen mit Google zu arbeiten. Wer nicht mit Google arbeiten will soll halt den Bot aussperren und Ruhe ist. Ich finde das Urteil des Bundesgerichtshof absolut in Ordnung. Es scheint noch Richter zu geben, die wissen vovon sie reden.
:!: > > > :D :D :D
Jangmeet
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Beitrag von Jangmeet »

onliner hat geschrieben:Es wird langsam Zeit eine Gegenfront der Googlefreunde zu formieren.
:lol:
onliner
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Beitrag von onliner »

Was ist daran so lustig? Ich kann schon überhaupt nicht verstehen, wer wegen so einer Lappalie bis zum Bundesgerichtshof geht. Dann gibt das Gericht Google recht und schon kommen die Gegner auf den Plan. Das Urteil sagt doch klipp und klar, dass Google nichts falsch gemacht hat. Kann man das nicht einfach mal kommentarlos akzeptieren?
Caru
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Beitrag von Caru »

Onliner! Es geht doch hier primär nicht um Google, sondern darum, dass nun ausgerechnet der BGH sagt, dass ein Urheber sich dagegen zu schützen hat, dass seine Werke von Dritten genutzt werden. Das ist erst- und einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte.

Das Urteil ist ein Freifahrtsschein für jeden, der jetzt auf den Zug aufspringen will und ne Bildersuche installiert. Was, wenn nun irgendwann 100, 200, 300 im Markt sind die alles aus jeder Webseite herauskopieren? Soll ein Urheber sich gegen jeden Einzelnen schützen, wenn er nicht will, dass man seine Werke widerrechtlich nutzt?

Womit wir dann doch wieder bei Google wären. Hat Google etwa schon Sonderrechte?
onliner
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Beitrag von onliner »

@Caru

Hättest Du Dich genauso aufgeregt, wenn es nicht Google gewesen wäre, sondern sonst irgendein Anbieter?
Schnippel
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Beitrag von Schnippel »

onliner hat geschrieben:@Caru

Hättest Du Dich genauso aufgeregt, wenn es nicht Google gewesen wäre, sondern sonst irgendein Anbieter?
Davon würde ich aufgrund seiner Aussage mal ziemlich sicher ausgehen.
onliner
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Beitrag von onliner »

Schnippel hat geschrieben:
onliner hat geschrieben:@Caru

Hättest Du Dich genauso aufgeregt, wenn es nicht Google gewesen wäre, sondern sonst irgendein Anbieter?
Davon würde ich aufgrund seiner Aussage mal ziemlich sicher ausgehen.
Gut, nehm ich einfach mal zur Kenntnis. Warum dann aber die ganze Aufregung? Wenn das oberste Gericht in Deutschland sagt, das es nicht gegen Recht verstösst, ist es doch zu akzeptieren.
Gloria
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Beitrag von Gloria »

Auch unsere zweithöchsten (die höchsten sitzen beim Verfassungsgericht) Richter sind auch nur Menschen und nicht fehlerfrei, auch wenn man dies von Juristen mit diesem Rang meist erwartet. Mir will die Entscheidung auch nicht so richtig reingehen.
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