DE-Domain kann Zuständigkeit deutscher Gerichte internationaler Konzern gegründen.

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Gloria
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DE-Domain kann Zuständigkeit deutscher Gerichte internationaler Konzern gegründen.

Beitrag von Gloria »

Bundesgerichtshof: Aktenzeichen X ZR 9/20

Vorausgegangen war ein Vertrag mit einer französischen Fluggesellschaft, die unter ihrem Firmennamen auch eine DE-Domain betrieb. Auf dieser buchte ein Deutscher einen Flug für sehr kleines Geld. Etwas später zog die Fluggesellschaft zurück, berief sich auf Irrtum, weil der Flug ein Vielfaches koste.

Er klagte in Frankfurt. Die sahen sich als nicht zuständig an.

Dem widersprach der Bundesgerichtshof und meinte, dass es auch auf den Eindruck der Webseite ankomme, also auch darauf, wie etwas beim Verbraucher ankommt und nicht darauf, wie es vom Anbieter gemeint sein könnte.

So, jetzt weiss er zumindest mal, dass er auch in Deutschland klagen kann.
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Re: DE-Domain kann Zuständigkeit deutscher Gerichte internationaler Konzern gegründen.

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Rotakidnisiewhcan1021
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