Seite 1 von 1

Vertragsrücktritt wegen arglistigem Verschweigen

Verfasst: 06.07.2010, 04:26
von Lammel
Da wird jemand beim Kauf eines Autos beschissen, soll heissen, ihm wurde ein sehr wesentlicher Mangel verschwiegen. Anruf beim Verkäufer, der Verkäufer stellt sich dumm und sagt, dass hätte er wohl vergessen und bietet sofort eine Nachbesserung an. Der Käufer ist zunächst einverstanden, überlegt es sich dann anderes und erklärt den Rücktritt vom Vertrag wegen arglistiger Täuschung. Ein ähnlicher Fall wie er hier in einem anderen Beitrag behandelt wird. Jetzt widerspricht der Verkäufer dem Ansinnen des Käufers den Vertrag zurück abzuwickeln, mit der Begründung, dass er ja die Nachbesserung angeboten hätte und der Käufer mit dieser Nachbesserung einverstanden war. Wer hat denn nun recht?

.....................

Sorry Lammel, war gerade auch im Forum und hab Deinen Beitrag etwas korrigiert, weil er so, wie Du ihn formuliert hast nicht den Forenregeln entsprach.

Gloria :wink:

Verfasst: 08.07.2010, 03:31
von Schnippel
Also erst Vertrag geschlossen, "Beschiss" gemerkt und dann zugestimmt, dass der Verkäufer den Mangel heilt?

Also ich würde mal ganz vorsichtig meinen, dass man sich nicht erst damit einverstanden erklären kann, dass der Mangel behoben wird, um dann anschliessend zu erklären, dass man damit nun doch nicht einverstanden ist und vom Vertrag zurücktritt.

Verfasst: 12.07.2010, 04:34
von Gloria
Wenn Du Dich auf eine Abmachung eingelassen hast, hast Du ja damit den Mangel selbst geheilt.

Verfasst: 13.07.2010, 23:11
von Caru
Gloria hat geschrieben:Wenn Du Dich auf eine Abmachung eingelassen hast, hast Du ja damit den Mangel selbst geheilt.
Naja, geheilt kann man in diesem Fall wohl eher nicht sagen, aber wenn eine diesbezügliche Abmachung getroffen wurde und der andere sich daran hält ist es für einen Rücktritt vom Vertrag wohl erst mal zu spät.

Verfasst: 14.07.2010, 05:07
von Schnippel
Sagte ich das nicht auch schon so ungefähr?

Verfasst: 16.07.2010, 02:50
von Gloria
Schnippel hat geschrieben:Sagte ich das nicht auch schon so ungefähr?
Jo, sagtest Du so ungefähr.

Re: Vertragsrücktritt wegen arglistigem Verschweigen

Verfasst: 21.01.2021, 16:59
von loba
Da dürfte sich ja in der letzten Jahren nichts geändert haben.

Re: Vertragsrücktritt wegen arglistigem Verschweigen

Verfasst: 18.10.2021, 15:31
von admin
Rotakidnisiewhcan1021