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Urheberrecht - Arbeitnehmer - zuständiges Gericht

Verfasst: 07.07.2010, 04:47
von Oldman
Ich habe schon eine diesbezügliche Frage in der Rubrik Urheberrecht gestellt. Diese passt aber wahrscheinlich dort nicht hin.

Welches Gericht ist denn bei Streitigkeiten um urheberrechtliche Probleme eines Arbeitsnehmers zuständig. Vordergründig hätte ich mal sofort gesagt: ein Arbeitsgericht. Dem scheint aber nicht so zu sein, wenn ich einige Sachen, die ich im Internet gefunden habe richtig interpretiere. Es könnten auch die normalen Zivilgerichte sein.

Verfasst: 08.07.2010, 03:26
von Schnippel
Wieso sollte da nicht das Arbeitsgericht zuständig sein? Ist doch ne Fallstellung zu einem Arbeitsverhältnis.

Verfasst: 12.07.2010, 04:32
von Gloria
Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn es keine Regelung zur Vergütung oder sonstige Abmachungen dazu gibt die Zivilgerichte zuständig sind.

Verfasst: 13.07.2010, 02:29
von Schnippel
Dazu müsste eigentlich Caru was sagen können. Urheberrecht ist doch eines seiner Lieblingsthemen. Wo steckt der eigentlich?

Verfasst: 13.07.2010, 23:09
von Caru
Gloria hat geschrieben:Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn es keine Regelung zur Vergütung oder sonstige Abmachungen dazu gibt die Zivilgerichte zuständig sind.
Jo, ist so oder so ähnlich. Habs irgendwo in meinem Unterlagen. Werde mal nachschauen.

Verfasst: 27.07.2010, 06:30
von Blanca
Die Antwort auf diese Frage würde mich auch interessieren.

Re: Urheberrecht - Arbeitnehmer - zuständiges Gericht

Verfasst: 18.10.2021, 15:26
von admin
Rotakidnisiewhcan1021